Stallpflicht

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Tote Vögel in einem Container in Neutrebbin am 27. Oktober

Vogelgrippe: Saarland und Hamburg verhängen Stallpflicht

Im Kampf gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe verhängen das Saarland und der Stadtstaat Hamburg eine Stallpflicht. Auch in Brandenburg galt am Mittwoch bereits in den meisten Gebieten die Vorschrift, privat und gewerblich gehaltene Vögel in geschlossenen Ställen zu halten. Eine solche Stallpflicht gilt auch in zahlreichen Landkreisen in weiteren Bundesländern. Messen und Märkte für Geflügel sind vielerorts untersagt.