Die Ausbreitung schreitet den Angaben nach schnell voran. Die meisten Ausbrüche gibt es derzeit in Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Auch bei Wildvögeln liegen die Schwerpunkte der Epidemie in dieser Region. Allein in Brandenburg sind demnach mindestens 1500 Kraniche verendet.
Goldnick zufolge ist ein Anstieg der Fälle von Geflügelpest im Herbst durchaus üblich. In diesem Jahr sei es aber "außergewöhnlich früh" losgegangen, sagte er im ZDF-"Morgenmagazin". Zudem gebe es mittlerweile "verhältnismäßig viele Ausbrüche, über die gesamte Bundesrepublik verteilt in allen möglichen Geflügelarten".
In vielen Bundesländer werden deshalb nun die Abwehrmaßnahmen hochgefahren, Überwachungszonen eingerichtet und Stallpflichten für Geflügelhalter erlassen. Goldnick begrüßte dies. "Ein Vogelschiss eines Kranichs in so einen Auslauf genügt, um eine Herde umzubringen", warnte er. Es brauche nun auch eine bundesweite Regelung.
Die Politik lasse sich in der Diskussion zu viel Zeit, kritisierte auch der Vorsitzende des Landesverbands der Bayerischen Geflügelwirtschaft, Robert Schmack. Andernfalls würden die Preise für Eier und Geflügelfleisch weiter steigen. "Eierpreise, die sich dann um die Hälfte noch mal erhöhen, die halte ich nicht für ausgeschlossen", sagte er dem Bayerischen Rundfunk.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte am Freitag beim Thema bundesweite Stallpflicht auf die Länder verwiesen. Ein Ministeriumssprecher bestätigte diese Haltung am Montag. Grundsätzlich könne der Bund bundesweite Maßnahmen erlassen, sagte er. Es solle aber bei der Zuständigkeit der Bundesländer bleiben.
"Die zuständigen Veterinärbehörden sind mit den Bekämpfungsmaßnahmen bestens vertraut", erklärte Rainer bei einem Treffen der EU-Landwirtschaftsminister in Luxemburg. "Auch den Geflügelhaltern kommt hierbei eine hohe Eigenverantwortung zu." Er forderte zudem ein "gemeinsames Vorgehen" der EU-Staaten, ohne konkrete Maßnahmen zu nennen.
Von Brüssel genehmigt wurde bereits eine Erhöhung des zulässigen Höchstbetrags für Entschädigungszahlungen aus dem Tierseuchenfonds von 50 auf 110 Euro pro Tier. Die Änderung ist in einem Gesetzesentwurf zum Tierschutzgesetz enthalten, der derzeit im Bundestag beraten wird und noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Der Höchstbetrag wird allerdings nur für "hochwertige" Tiere, etwa Gänse, gezahlt - Schätzungen zufolge in weniger als einem Prozent der Fälle.
Eine Stallpflicht hat keine Auswirkungen auf die Kennzeichnung der Eier. Wenn ein Betrieb die Genehmigung für die Vermarktung als "Freilandhaltung" oder "Bodenhaltung" hat, ändert sich daran nichts. Eine EU-Vorgabe, wonach die Tiere maximal 16 Wochen im Rahmen einer behördlichen Anweisung eingesperrt bleiben durften, wurde 2023 aufgehoben.
Die hochansteckende Geflügelpest wird vor allem durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln übertragen. Das für Tiergesundheit zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) rät dazu, sich in betroffenen Regionen von Wildvögeln fern zu halten und diese nicht aufzuscheuchen. Tote Tiere sollten zudem an die zuständige Veterinärbehörde gemeldet werden.