Bundeslandwirtschaftsministerium bekräftigt: Ausnahmen vom Mindestlohn nicht möglich
Das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium hat bekräftigt, dass Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte nicht zulässig sind. Eine Prüfung habe im vergangenen Jahr ergeben, dass es keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben könne, erklärte das Ministerium auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte die Prüfung in Auftrag gegeben. Beim CDU-Parteitag im Februar stimmten die Teilnehmer dennoch einstimmig für einen Antrag, der Ausnahmen beim Mindestlohn für Agrar-Saisonarbeiter fordert.