Backpulver - chemisch Natriumhydrogencarbonat - galt lange als sogenannter Grundstoff, den Weinbauern ohne besondere Einschränkung als Alternative zu teureren Mittel nutzen konnten. Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission allerdings ein Pflanzenschutzmittel offiziell zugelassen, das Natriumhydrogencarbonat als Wirkstoff enthält. Die Verwendung als einfacher Grundstoff ist nach EU-Recht deshalb inzwischen verboten.
Deutschland setzt sich dafür ein, diese Regel zu ändern. Auch wenn ein entsprechendes Pflanzenschutzmittel zugelassen werde, solle die Genehmigung für den Grundstoff weiterbestehen, heißt es in einem Forderungspapier der Bundesregierung. Frankreich, Österreich, Tschechien und Ungarn sowie die Slowakei, Slowenien und Luxemburg haben sich den Forderungen angeschlossen. Am Dienstag sollen die EU-Agrarminister das Papier bei ihrem Treffen in Brüssel besprechen.
"Dies würde den Landwirten eine echte Wahl geben, ob sie den günstigeren Grundstoff in seiner reinen Form verwenden oder das möglicherweise teurere Pflanzenschutzmittel mit verbesserten Eigenschaften nutzen möchten", heißt es in dem Forderungspapier. Davon würden laut Bundeslandwirtschaftsministerium insbesondere kleinere Betriebe und Bio-Winzer profitieren.