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Freie Wahl beim Fernsehen: Karlsruhe prüft Sonderkündigungsrecht für Kabelverträge

Fernsehen in der Mietwohnung ist nicht mehr Teil der Nebenkosten - die Folgen dieser Neuregelung werden nun vom Bundesverfassungsgericht geprüft. Es verhandelte am Dienstag in Karlsruhe über die Beschwerden von drei mittelständischen Telekommunikationsfirmen. Sie stören sich an einem fristlosen Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge, das auf die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs Ende 2021 folgte. (Az. 1 BvR 1803/22 u.a.)