Seit 2007 speisen Duisburger Kinderärzte Befunde über möglicherweise misshandelte Kinder in eine Datei ein - ein Modellprojekt, um gewalttätigen Eltern auf die Schliche zu kommen. Im stern.de-Interview sagt der Staatsrechtler Stefan Huster, weshalb er die Datei für rechtlich unzulässig hält - und wie sie zu retten ist.

Zum Schutz vor ihren Eltern: In der Duisburger "Risikokinder-Informationsdatei" werden die Daten von eventuell misshandelten Kindern gespeichert© colourbox
Das Riskid-Projekt ist aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage illegal, weil es gegen den Grundsatz der ärztlichen Schweigepflicht verstößt. Dieser Grundsatz ergibt sich sowohl aus dem Strafrecht als auch aus dem Berufsrecht und dem Datenschutzrecht.
Insbesondere das Strafrecht untersagt auch die Weitergabe von Daten, die Ärzte im Rahmen einer Behandlung von ihren Patienten erhalten haben, an andere Ärzte. Der Umstand, dass auch der Empfänger der Daten an die ärztliche Schweigepflicht gebunden ist, schließt in diesem Fall nach herrschender Rechtsansicht die Strafbarkeit nicht aus.
Das hängt vom Einzelfall ab. Der Strafrahmen ist nicht allzu hoch. Eine strafrechtliche Verurteilung ist jedoch immer unangenehm. Zudem könnte es berufsrechtliche Konsequenzen geben, die noch schwerer ins Gewicht fallen dürften. Die Ärztekammern haben ein bestimmtes Disziplinar-Instrumentarium - wenn sich der Konflikt zuspitzt und die Ärzte dieses Projekt trotz entsprechender Hinweise auf die Rechtswidrigkeit nicht einstellen, kann ihnen am Ende sogar die Zulassung entzogen werden. Das ist aber sehr unwahrscheinlich in diesem Fall.
Es gibt zwei Möglichkeiten. Die Ärzte holen von den Eltern der Kinder, die sie behandeln, die Einwilligung ein, dass die entsprechenden Daten in ein Dateisystem wie Riskid eingestellt werden können.
Das ist tatsächlich ein Problem. Wobei es zurzeit so ist, dass wohl alle Eltern der in Riskid erfassten Duisburger Kinder diese Einwilligungserklärungen unterschrieben haben. Was auch damit zusammenhängen kann, dass sich niemand durch die Verweigerung der Unterschrift verdächtigen machen will. Das wirkliche Problem ist aber ein anderes: Wenn Eltern, die etwas zu verbergen haben, mitbekommen, dass es eine derartige Datei gibt, werden sie keine Ärzte mehr aufsuchen. Und das liegt nun gar nicht im Interesse der betroffenen Kinder.
Zur Person Prof. Dr. Stefan Huster, Jahrgang 1964, ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Sozialrecht (IfS) an der Ruhr-Universität Bochum und lehrt dort Staats- und Verwaltungsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Sozialrechts. Der renommierte Wissenschaftler ist Mitherausgeber der "Bochumer Schriften zum Sozial- und Gesundheitsrecht" (Nomos Verlag) und hat zuletzt das Buch "Vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat" (Suhrkamp) veröffentlicht (ebenfalls als Mitherausgeber). Für den Bund Deutscher Kriminalbeamter erstellte Huster ein Rechtsgutachten zur Duisburger Risikokinder-Informationsdatei Riskid.