2. Juli 2008, 08:02 Uhr

Kinderschutzprojekt droht das Aus

Seit 2007 speisen Duisburger Kinderärzte Befunde über möglicherweise misshandelte Kinder in eine Datei ein - ein Modellprojekt, um gewalttätigen Eltern auf die Schliche zu kommen. Im stern.de-Interview sagt der Staatsrechtler Stefan Huster, weshalb er die Datei für rechtlich unzulässig hält - und wie sie zu retten ist.

Zum Schutz vor ihren Eltern: In der Duisburger "Risikokinder-Informationsdatei" werden die Daten von eventuell misshandelten Kindern gespeichert©

Herr Huster, Sie haben als Rechtsgutachter die Duisburger Risikokinder-Informationsdatei Riskid, in die seit Juni 2007 fast alle Kinderärzte der Stadt ihre Befunde von möglicherweise misshandelten Kinder einstellen, für rechtlich unzulässig erklärt. Warum ist dieses doch eigentlich vorbildliche Projekt illegal?

Das Riskid-Projekt ist aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage illegal, weil es gegen den Grundsatz der ärztlichen Schweigepflicht verstößt. Dieser Grundsatz ergibt sich sowohl aus dem Strafrecht als auch aus dem Berufsrecht und dem Datenschutzrecht.

Auch wenn die Datenbank, in der zur Zeit 180 Jungen und Mädchen erfasst sind, nur von den angeschlossenen Kinderärzten durch geschützte Passwörter einzusehen ist?

Insbesondere das Strafrecht untersagt auch die Weitergabe von Daten, die Ärzte im Rahmen einer Behandlung von ihren Patienten erhalten haben, an andere Ärzte. Der Umstand, dass auch der Empfänger der Daten an die ärztliche Schweigepflicht gebunden ist, schließt in diesem Fall nach herrschender Rechtsansicht die Strafbarkeit nicht aus.

Was droht den Ärzten, die sich an der Riskid-Datei beteiligen, an Strafen und Sanktionen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Der Strafrahmen ist nicht allzu hoch. Eine strafrechtliche Verurteilung ist jedoch immer unangenehm. Zudem könnte es berufsrechtliche Konsequenzen geben, die noch schwerer ins Gewicht fallen dürften. Die Ärztekammern haben ein bestimmtes Disziplinar-Instrumentarium - wenn sich der Konflikt zuspitzt und die Ärzte dieses Projekt trotz entsprechender Hinweise auf die Rechtswidrigkeit nicht einstellen, kann ihnen am Ende sogar die Zulassung entzogen werden. Das ist aber sehr unwahrscheinlich in diesem Fall.

Sie sind als Gutachter vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) beauftragt worden. Der BDK befürwortet die Riskid-Datei, wollte Rechtssicherheit, weil er eine bundesweite Einführung dieses Projekts fordert. Was raten Sie Ihrem Auftraggeber, damit solche Riskid-Dateien nicht illegal bleiben?

Es gibt zwei Möglichkeiten. Die Ärzte holen von den Eltern der Kinder, die sie behandeln, die Einwilligung ein, dass die entsprechenden Daten in ein Dateisystem wie Riskid eingestellt werden können.

Was absurd ist, weil verdächtige Eltern alles tun würden, um das zu umgehen.

Das ist tatsächlich ein Problem. Wobei es zurzeit so ist, dass wohl alle Eltern der in Riskid erfassten Duisburger Kinder diese Einwilligungserklärungen unterschrieben haben. Was auch damit zusammenhängen kann, dass sich niemand durch die Verweigerung der Unterschrift verdächtigen machen will. Das wirkliche Problem ist aber ein anderes: Wenn Eltern, die etwas zu verbergen haben, mitbekommen, dass es eine derartige Datei gibt, werden sie keine Ärzte mehr aufsuchen. Und das liegt nun gar nicht im Interesse der betroffenen Kinder.

Zur Person

Zur Person Prof. Dr. Stefan Huster, Jahrgang 1964, ist Geschäftsführender Direktor des Instituts für Sozialrecht (IfS) an der Ruhr-Universität Bochum und lehrt dort Staats- und Verwaltungsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Sozialrechts. Der renommierte Wissenschaftler ist Mitherausgeber der "Bochumer Schriften zum Sozial- und Gesundheitsrecht" (Nomos Verlag) und hat zuletzt das Buch "Vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat" (Suhrkamp) veröffentlicht (ebenfalls als Mitherausgeber). Für den Bund Deutscher Kriminalbeamter erstellte Huster ein Rechtsgutachten zur Duisburger Risikokinder-Informationsdatei Riskid.

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KOMMENTARE (2 von 2)
 
blog_wart (02.07.2008, 14:12 Uhr)
Falsch verstanden?
Wieso Millionen Daten? In Duisburg sind derzeit 180 Kinder in der Datei - offenbar Kinder, die verschiedenen Ärzten (Ärztehopping) mit verdächtigen Befunden vorgestellt wurden. Dudu musst einfach mal den Link "Kinder unter Beobachtung" anklicken – dort wird das Projekt etwas ausführlicher erklärt.
Dudu (02.07.2008, 13:05 Uhr)
Millionen Kinderdaten
in einer Datei, um einen Fall von Kindesmissbrauch aufzudecken?
Was für ein Quatsch. Ärtzte können, dürfen und müssen bereits heute bei Verdacht die Polizei oder Jugendamt informieren. Das verweigern sie meistens mit dem Hinweis auf ärztliche Schweigepflicht ( s. hierzu auch die Ärzteschaft zur Verpflichtung von U-Untersuchungen und Rückmeldung an die Jugendämter).
Ich weis nicht, was die Ärzte hier wirklich umtreibt, Kinderschutz aber ganz sicher nicht.
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