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Traktor auf Feld

Bundesgerichtshof: Patient darf Hausarzt Grundstück versprechen

Ein Patient darf seinem Arzt versprechen, ihn nach seinem Tod im Nachlass zu bedenken. Das gehört zur vom Grundgesetz garantierten Testierfreiheit, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Es ging um den Fall eines Bauern, seiner Haushälterin und seines Hausarztes aus Nordrhein-Westfalen. (Az. IV ZR 93/24)