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12. August 2011, 07:45 Uhr

Nach Geldgewinn kein Anspruch auf Hartz-IV mehr

Wie gewonnen, so zerronnen: Nach dem Gewinn von 20.000 Euro wurde einer 40-jährigen der Anspruch auf Hartz-IV gestrichen. Sie sei nach diesem Gewinn nicht mehr hilfebedürftig, entschied das Sozialgericht Frankfurt.

Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch mehr auf staatliche Unterstützung, wenn sie etwa bei Glücksspielen eine größere Summe Geld gewinnen. Das entschied das Sozialgericht Frankfurt. Eine 40 Jahre alte Frau hatte nach Angaben des Gerichts vom Donnerstag Einspruch gegen die Streichung ihrer Grundsicherung eingelegt. Die Leistung war ihr aberkannt worden, nachdem sie bei einer Fernsehsendung im April 20 000 Euro gewonnen hatte (Az.: S 32 AS 788/11 ER).

Die Richter wiesen den Antrag jedoch mit der Begründung ab, die Frau sei nach dem unverhofften Geldsegen nicht mehr hilfebedürftig gewesen. Der Gewinn müsse wie ein Einkommen gewertet werden - und mit diesem hätte die Frau ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Stattdessen habe sie das Geld ausgegeben und Schulden getilgt. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass der Steuerzahler einspringen muss, um ihren Lebensbedarf zu decken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

vim/DPA
 
 
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