8. März 2010, 15:51 Uhr

Jagd auf den "Sohn Satans"

Jon Venables war zehn Jahre alt, als er einen Zweijährigen ermordete. Unter neuem Namen wurde er 2001 aus dem Gefängnis entlassen, nun sitzt er wieder hinter Gittern. Und die englische Presse bläst zur Jagd auf den inzwischen 27-Jährigen. Von Cornelia Fuchs, London

 
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Jon Venables auf einem Polizeifoto aus dem Jahr 1993©

Das verschwommene, graue Videobild aus der Überwachungskamera hat sich tief in das Bewusstsein der Briten eingegraben. Damals, im Frühjahr 1993, nahmen zwei zehnjährige Jungen den kleinen James Bulger in einem Einkaufszentrum an der Hand und führten den Zweijährigen vorbei an den Kameras hinaus auf die Straße.

Was folgte, war eine unfassbare Tortur. Über drei Kilometer weit zogen, schleppten und prügelten die zwei Jungen das Kleinkind bis zu einer Bahnlinie. Dort erschlugen sie James mit Stahlstangen und Steinen, zogen ihm die Hose aus und legten seinen Körper auf die Schienen. Er wurde später gefunden, in zwei Stücke zerteilt. Die beiden Täter wurden einige Tage später gefasst, Großbritannien war fassungslos. Man hatte ein Monster erwartet. Stattdessen sah man auf den Polizeifotos zwei Schuljungen, einer der beiden, Jon Venables, mit Zahnlücke zwischen den Schneidezähnen.

Mit neuer Identität in die Freiheit entlassen

Nun, neun Jahre nach seiner Entlassung auf Bewährung, hat er seine Auflagen verletzt und wurde deswegen wieder zurück ins Gefängnis gebracht. Seitdem versucht vor allem die Boulevardpresse herauszufinden, warum.

Venables lebte wie sein Mittäter Robert Thompson seit 2001 unter einem neuen Namen. Um ihn vor Racheakten zu schützen, waren beide jungen Männer mit neuen Identitäten in die Freiheit entlassen worden. Außer einem hohen Beamten im Justizministerium, einer speziell ausgesuchten Berufungskommission und einem einzigen Polizeioffizier an ihren neuen Wohnorten wusste kein Mensch von ihrer wahren Lebensgeschichte.

Immer wieder hatten Zeitungen in den vergangenen Jahren versucht, die Herausgabe der neuen Identitäten zu erzwingen. Immer wieder hatten Gerichte dies verweigert. Grund für diese auch in Großbritannien ungewöhnliche Regelung war die Zeit unmittelbar nach der Verurteilung der beiden Jungen im Jahr 1983. Schon während des Prozesses begann eine Hetzjagd auf die zwei Kindertäter. Sie wurden Söhne des Satans genannt, die Boulevardzeitung "The Sun" sammelte Unterschriften, um sie für immer hinter Gitter zu bringen.

Identitäten nur noch schwer geheim zu halten

Die beiden Jungen waren tatsächlich zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden - jedoch mit einer Mindesthaftzeit von nur acht Jahren. Nach einem Aufschrei der Öffentlichkeit - und vor allem der Boulevard-Blätter - griff die damalige konservative Regierung in die Rechtssprechung ein und erhöhte die Mindesthaftzeit zunächst auf zehn und dann auf 15 Jahre. Diese politisch motivierten Änderungen wurden vom Europäischen Gerichtshof kassiert, die beiden Jungen hätten vor einem Erwachsenengericht nie die Chance auf einen fairen Prozess gehabt, hieß es in dem Urteil.

Mit den neuen Entwicklungen wird es nun für die Behörden jedoch sehr schwer werden, die Identität Jon Venables weiter geheim zu halten. Tatsächlich haben beide großen Boulevardzeitungen in ihrer Berichterstattung schon angedeutet, dass sie den neuen Namen von Venables kennen, und dass sie wissen, in welchem Gefängnis er sich momentan befindet.

Venables angeblich in Kontakt mit Kinderpornographie

Die Sonntagsausgabe des "Daily Mirror" will sogar die wahren Gründe für die erneute Einlieferung von Venables kennen: Angeblich stehen sie im Zusammenhang mit Kinderpornographie, die bei Venables gefunden wurde. Schon zuvor hatte die Zeitung verkündet, dass Zeugen "aus dem engen Kreis um" Venables berichtete haben, dass er regelmäßig Drogen nehme, in mehrere Kämpfe verwickelt gewesen sei und entgegen seiner Auflagen immer wieder nach Liverpool gefahren sei, dem Ort, in dessen Vorstadt das Einkaufszentrum liegt, aus dem er den kleinen James Bulger mitnahm.

Die Boulevardzeitungen scheinen sich auf ein Kräftemessen mit Regierung und Gerichten einlassen zu wollen. Missachtung von Gerichtsentscheidungen können in Großbritannien Konsequenzen bis zur Gefängnisstrafe nach sich ziehen. Doch sehen sich die Zeitungen als Sprachrohr der Öffentlichkeit - und der Opfer. Die Mutter von James Bulger ruft seit Tagen über Schlagzeilen in der "Sun" und dem "Daily Mirror" die Labour-Regierung auf, die Interessen der Mehrheit über das eines Mörders zu stellen.

"Venables ist da, wo er hingehört"

Rechtsexperten weisen darauf hin, dass eine Wiedereinlieferung wie die von Venables auch ohne größere Straftaten notwendig werden kann - es reicht, zum Beispiel, auch eine Verschlechterung des Geisteszustandes. Zwischen all den Spekulationen scheint durchzuschimmern, dass Venables keine glückliche Existenz geführt hat in den vergangenen neun Jahren. Trotz eines Abitur-Abschlusses, den er noch im Jugendgefängnis gemacht hat, arbeitete er in einem Job zum Mindestlohn und schien regelmäßig und viel zu trinken. Vor allem in den vergangenen Monaten scheint immer öfter und immer selbstdestruktiver das Bedürfnis gehabt zu haben, sogar Unbekannten seine wahre Identität mitzuteilen.

Es scheint, als sei Venables der Zwang zur zweiten Identität zunehmend schwer gefallen. Sein Anwalt sagte der Zeitung "The Guardian", Venables sei bei seiner Entlassung auf Bewährung im Jahr 2001 ein Modellschüler einer erfolgreichen Rehabilitation gewesen: "Ich hätte mein Haus darauf verwettet, dass sein Mittäter Thompson Schwierigkeiten bekommen würde." Die Mutter des ermordeten James Bulger sagte: "Venables ist da, wo er hingehört."

 
 
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KOMMENTARE (10 von 14)
 
Cornelia_Fuchs (09.03.2010, 10:59 Uhr)
Korrektur
Liebe stern.de-Kommentatoren,

wie Sie richtig angemerkt haben, ist mir im Text ein Fehler unterlaufen: Es muss natürlich 1993 heißen, nicht 1983.
Und noch ein Hinweis: Beide Täter wurden nach ihrer Verurteilung nicht in ein normales Gefängnis verbracht. Sie lebten acht Jahre lang in einer Sondereinrichtung, die jugendliche Gewalttäter betreut und versucht, diese zu rehabilitieren. Von dort wurden sie mit 18 Jahren unter neuem Namen entlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Fuchs
laluna3 (08.03.2010, 21:05 Uhr)
Very british
die taeter waren 10 jahre alt, als sie diese grauenhafte tat begangen haben.
und diese ist unendschuldbar.
aber was glauben sie, ist ihnen in der Haft widerfahren?
Die kennen doch nur Gewalt.
joergely (08.03.2010, 20:21 Uhr)
Wie gut!
Dass wir Richter haben und Ihr rachegeilen Couchpotatoes keine Urteile fällen dürft! Zwischen Gut und Böse gibt es für Euch anscheinend gar nix! Das ist etwa das Niveau von 10jährigen!!
joergely (08.03.2010, 20:17 Uhr)
jean09
Wollen Sie uns mit dem "Bild"-Niveau provozieren? Mit gutem Grund ist man in D erst mit 14 jahren strafmündig, also in der lage das Unrecht komplett einzusehen. Und mit gutem Grund sieht das Jugendstrafrecht erst dann Arrest oder gar haft vor, wenn es gar nicht anders geht. Haben Sie eine Ahnung, wie es einem 10jährigen im Knast ergeht? Ich sage nur "Frischfleisch!" Der brauchte damals eine Theraphie und nichts anderes!!
sportartmakler (08.03.2010, 20:15 Uhr)
das war kein dummerjungenstreich
sondern mehr als blutrünstig. das war kein unfall beim spielen oder kurzer juchs mit leider tödlichem ausgang...

die mögliche schuld der eltern kann zusätzlich bestraft werden, aber ein freibrief kann es bei so einer tat auch nicht sein.
henkersknecht (08.03.2010, 19:41 Uhr)
Keine Sonderrechte für Kinder
Der Begriff "Kindheit" ist eine Erfindung der jüngsten Neuzeit. In den letzten zwei Jahrtausenden wurden junge Menschen, sofern sie dem Säuglingsalter entwachsen waren, stets strafrechtlich wie Alte behandelt.

Ein junger Mensch, der mordet, muss weg, ebenso wie ein alter Mörder. Gilt auch für zwanzigjährige Schwerverbrecher, auf die das Jugendstrafrecht angewendet wird - ein Hohn, eine Verspottung für deren Opfer.

Wer alt genug ist, andere zu ermorden ist auch alt genug, ordentlich bestraft zu werden.
Motzerator (08.03.2010, 19:39 Uhr)
Die waren damals Kinder!
Ich meine bei uns hätte man sie in ein Kinderheim oder schlimmstenfals in eine psychiatrische Einrichtung gesteckt und dort erzogen, da sie noch garnicht strafmündig waren.

Das währe vieleicht gesünder gewesen als 10 Jährige in einen Knast zu stopfen.
viiiva (08.03.2010, 19:25 Uhr)
1983?
"...unmittelbar nach der Verurteilung der beiden Jungen im Jahr 1983." ?
Da waren die Täter kaum 1 Jahr alt...
Nursery (08.03.2010, 19:22 Uhr)
Sollte dem Stern eine Warnung sein
Wie weit es gehen kann wenn Persönlichkeitsrechte bis zum äußersten verletzt werden.Die Britische Boulevardpresse ist berühmt ,berüchtigt. Das Psychische Erkrankungen derart stark zugenommen haben hat viele Gründe.Unter anderem auch das in Unserer Gesellschaft die Kindheit keinen Stellenwert hat und nicht Schützenswert ist.Man sehe sich nur die Kirchenskandale an und den Umgang mit den Opfern.Es kann einem schlecht werden dabei.Das Kinder in dem Alter vor allem Opfer sind wird hier nur zu deutlich mißverstanden.
suleiman (08.03.2010, 19:10 Uhr)
ja
eventuell wurde das kind selbst vonklein an missbraucht u. gequält,
außerdem muß es 1993 heissen, nicht 83, da wäre er 2 jahre gewesen,wenn er jetzt 27 ? ist?
Very British

Die wöchentliche Kolumne von Cornelia Fuchs

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