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Das Verhör des Kindsmörders Magnus Gäfgen sorgte bundesweit für viel Aufsehen: Denn der Mann, der Jakob von Metzler entführt und getötet hatte, verklagte die Polizei wegen Nötigung - und erhielt am Ende noch eine Entschädigung.
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, führt seinen Feldzug gegen die Frankfurter Polizei fort. Nun hat er Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage gegen Polizisten gestellt. Es ist nicht das einzige anhängige Verfahren.
Der wegen Androhung von Folter angeklagte Vize-Polizeichef von Frankfurt, Wolfgang Daschner, ist zu einer "Geldstrafe auf Bewährung" verurteilt worden. Das heißt: Solange er sich im nächsten Jahr nichts zu Schulden kommen lässt, braucht er nichts zu zahlen.
Der Prozess gegen den früheren Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner, der dem Entführer Jakob von Metzlers Folter angedroht haben soll, hat begonnen. Er und ein Vernehmungsbeamter wiesen die Vorwürfe zurück.
Ein Junge wird getötet, ein Polizist droht mit Folter, der verurteilte Täter klagt sich durch die Instanzen: Kaum ein Fall wurde in Deutschland so kontrovers diskutiert wie der Mord an Jakob von Metzler. Nun zieht der Kindermörder Magnus Gäfgen wegen der Folterdrohung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - und könnte Erfolg haben.
Heikles Urteil vom Frankfurter Landgericht: Der Kindesmörder Magnus Gäfgen muss wegen polizeilicher Folterdrohungen entschädigt werden. Viel Geld wird er jedoch nicht sehen.
Magnus Gäfgen bekommt Schmerzensgeld. Grund des Urteils des Frankfurter Landgerichts: Dem Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler wurde im Verhör Folter angedroht.
Der Frankfurter Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner muss sich für die Folterdrohungen gegen den Entführer von Jakob von Metzler wegen schwerer Nötigung vor Gericht verantworten.
Wolfgang Daschner steht vor Gericht, weil er als Polizist einem Verdächtigen Gewalt angedroht haben soll. Nun hat dieser Verdächtige, Magnus Gäfgen, die Folter-Vorwürfe wiederholt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Kindesmörder Magnus Gäfgen bei seiner Folter-Klage Recht gegeben. Die Richter verurteilten Deutschland wegen Verstoßes gegen das Folterverbot. Für Gäfgen ist das dennoch nur ein halber Sieg.
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