Ein gutes halbes Jahr nach der Entführung und Ermordung des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler hat jetzt der Prozess gegen den geständigen Täter Magnus Gäfgen begonnen. Die wichtigsten Ereignisse des Kriminalfalls im Einzelnen:
27.9.2002
Der elf Jahre alte Jakob von Metzler wird auf dem Heimweg von der Carl-Schurz-Schule wird in Frankfurt-Sachsenhausen entführt. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft erstickt der Jura-Student Magnus Gäfgen in seiner Wohnung den Sechstklässler und fordert von den Eltern eine Million Euro Lösegeld.
29.9.2002
Die Polizei beobachtet, wie der bereits vorher verdächtigte Gäfgen mit dem eigenen Auto das Lösegeld an einer Bushaltestelle im Frankfurter Stadtwald abholt.
30.9.2002
Die Polizei nimmt den Täter fest, erfährt zunächst aber nichts über das Versteck Jakobs.
1.10.2002 Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner ordnet an, Gäfgen Gewalt anzudrohen und diese bei weiteren Ausflüchten auch anzuwenden. Minuten danach nennt Gäfgen das Leichenversteck in einem Waldsee bei Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis). Das Amtsgericht Frankfurt erlässt Haftbefehl.
2.10.2002
Bei der Obduktion der Leiche ergeben sich keine Hinweise auf ein Sexualdelikt.
8.10.2002
Verteidiger Endres kündigt an, er werde sein Mandat niederlegen, falls der 27-Jährige nicht gestehe.
9.10.2002
Oberstaatsanwalt Rainer Schilling fertigt nach eigenen Angaben eine Aktennotiz für seinen Behördenleiter über das von Daschner angeordnete Polizeiverhör. Wegen Terminschwierigkeiten bleibt der Vorgang bis weit in den Januar unbearbeitet.
11.10.2002
Zwei Wochen nach seinem Tod wird Jakob auf dem Frankfurter Hauptfriedhof im Familien- und Freundeskreis beigesetzt. Zuvor haben Familie, Freunde und etwa 1000 Frankfurter Bürger mit einer bewegenden Trauerfeier des Jungen gedacht.
14.10.2002
Gäfgen wird erstmals von einem Staatsanwalt vernommen. In der sechsstündigen Vernehmung gesteht er die Entführung und Tötung Jakobs von der Planung bis zum Ablegen der Leiche.
17.10.2002
Im zweiten Teil der Vernehmung bestreitet der Beschuldigte eine von vornherein gefasste Tötungsabsicht.
15.1.2003
Daschner übergibt der Staatsanwaltschaft eine Kopie seines Vermerks zu dem Verhör vom 1. Oktober. Die Staatsanwaltschaft vernimmt Gäfgen. Er schildert die Gewaltandrohungen der Beamten.
27.1.2003
Die Staatsanwaltschaft eröffnet Ermittlungen gegen Daschner und einen weiteren Polizisten wegen Aussageerpressung.
30.1.2003
Gäfgen wird noch einmal von einem Richter vernommen und wiederholt seine Aussagen aus dem Oktober voll inhaltlich.
19.2.2003
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Gäfgen wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs. Am selben Tag legt der Jura-Student im Gefängnis Weiterstadt sein 1. juristisches Staatsexamen ab.
18.3.2003
Die 22. Strafkammer lässt die Anklage zu und eröffnet das Verfahren. Ein absolutes Prozesshindernis erkennen die Richter unter dem Vorsitz von Hans Bachl nicht.
9.4.2003
Vor dem Landgericht Frankfurt beginnt der Prozess.