Baden-Württemberg

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Justitia

Weil sie die Ehe fortführte: Keine Beschädigtenrente für Frau von Gewalttäter

Weil sie die Beziehung mit ihrem Ehemann trotz dessen gewalttätiger Übergriffe aufrecht erhielt, darf das Land Baden-Württemberg einer Frau die Beschädigtenrente versagen. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg am Donnerstag und entschied damit anders als zuvor das Sozialgericht Reutlingen, wie ein Sprecher des Landessozialgerichts in Stuttgart mitteilte.