Meist ist das Erbe mit Schriftwechseln und Behördengängen verbunden. Was zu tun ist, wenn Sie Wertpapiere, Immobilien, Versicherungen oder Wertgegenstände erben, erklären wir Ihnen hier. Von Joachim Reuter
Von einem Erben wird viel Initiative verlang. Geld wird nicht ohne Weiteres überwiesen, Wertgegenstände werden nicht ungefragt mit der Post gebracht. Selbst mit einem Erbschein bleiben Amtsgänge nicht aus. Was Sie im Einzelfall tun müssen, erklären wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.