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Bundestag beschließt: Zugang zu Schuldnerberatungen soll sichergestellt sein

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig einen gesetzlich sichergestellten Zugang zu Schuldnerberatungen haben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD. Die Bundesländer sollen demnach die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Die Dienste sollen dabei "grundsätzlich kostenlos" sein. Eine begrenzte Gebühr soll nur erhoben werden, sofern diese höchstens die Betriebskosten deckt und keine unangemessene Belastung für die Betroffenen darstellt.