Vielen bleibt nur noch bis zum 31. Mai Zeit, die Steuererklärung für 2011 abzugeben. Wer beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen muss und wer seine Steuererklärung später abgeben kann.

Ende Mai läuft die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ab.© Hermann J. Knippertz/APN
Die Zeit läuft. Bis zum 31. Mai müssen viele Bürger ihre Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Von dieser Pflicht entbunden ist, wer einen Steuerberater hat. Der Grund: Steuerberater können nicht nur bis zum Mai eines Jahres arbeiten und haben deswegen bis zum Ende des Jahres Zeit, die nötigen Papiere beim Finanzamt abzugeben. Gleiches gilt, wenn die Hilfe eines Lohnsteuervereins in Anspruch genommen wird. Wer aber ohne Steuerberater den Termin Ende Mai verschludert, dem drohen Konsequenzen - es sei denn, man reicht rechtzeitig einen Antrag zur Fristverlängerung ein.
Falls Sie den Antrag nicht stellen, erhalten Sie einige Zeit nach dem Verstreichen der Frist ein Mahnschreiben vom Finanzamt, in dem Sie aufgefordert werden, die Erklärung nachzureichen. In diesem Schreiben legt das Finanzamt den Termin selbst fest. Lassen Sie auch dieses Datum tatenlos verstreichen, erhalten Sie in der Regel direkt den Steuerbescheid. Der Steuerbeamte nimmt dann eine Schätzung Ihres Einkommens vor. Wenn Sie sich danach immer noch nicht rühren, fährt das Finanzamt die harte Tour: Ist die vierwöchige Einspruchsfrist verstrichen, steht damit die zu zahlende Steuer fest. Falls Sie dann plötzlich doch noch höhere Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen wollen, können Sie nur auf die Kulanz Ihres Sachbearbeiters hoffen.
Säumige Steuerbürger müssen außerdem damit rechnen, dass ihnen das Finanzamt einen Verspätungszuschlag aufbrummt. Achtung: Falls Sie dem Finanzamt Steuern schulden, darf es sogar Zinsen erheben - und zwar 15 Monate nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres. Dabei gilt: Pro Monat, den Sie nicht zahlen, werden 0,5 Prozent der fälligen Summe aufgeschlagen.
Es empfiehlt sich, die Fristverlängerung schriftlich einzureichen - per Brief oder Fax. Wenn Sie seit Jahren denselben Sachbearbeiter haben und seine Kontaktdaten kennen, können Sie allerdings auch problemlos per E-Mail anfragen oder ihn direkt anrufen. Der Name des zuständigen Sachbearbeiters lässt sich in der Regel leicht aus den Steuerbescheiden der Vorjahre entnehmen.
Die Gründe für eine Fristverlängerung können vielfältig sein: Eine große Arbeitsbelastung, eine schwere Krankheit, familiäre Gründe, ein längerer Auslandsaufenthalt und vieles mehr. Wenn Sie dem Finanzamt nachvollziehbar vermitteln können, warum Sie noch ein wenig Aufschub benötigen, ist die Behörde in der Regel sehr kulant. Wenn Sie auf das Schreiben hin nichts von Ihrem Finanzamt hören, ist das ein gutes Zeichen. Es bedeutet, dass die Behörde Ihrem Wunsch nachgekommen ist.
Um Ihnen ein wenig Last von den Schultern zu nehmen, haben wir eine Mustervorlage für die Fristverlängerung zum Download bereitgestellt. Dort müssen Sie nur noch die entsprechenden Daten eintragen, unterschreiben und das Schreiben an das Finanzamt zu schicken.
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