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22. Oktober 2005, 09:00 Uhr

Alternativen zum Altersheim

Nicht nur für Studenten ist die WG eine beliebte Wohnform: Auch Senioren interessieren sich zunehmend für Wohngemeinschaften - und das nicht nur aus finanziellen Gründen.

Diese Rentner im Alter von 63 bis 73 Jahren leben gemeinsam in einer Senioren-WG im Süden von Leipzig© Jens Schlueter/DDP

Wohngemeinschaften bieten auch Senioren die Möglichkeit, im Alter ein selbstständiges Leben zu führen und dabei mit anderen Menschen zusammenzusein. Im Krankheits- und Pflegefall stehen die Mitbewohner füreinander ein oder engagieren externe Betreuer. Für viele Senioren ist die WG deshalb eine überlebenswerte Alternative zum Altenheim.

Wer seinen Lebensabend in einer Wohngemeinschaft verbringen möchte, sollte sich rechtzeitig darauf vorbereiten. Es gilt, eine geeignete Wohnung zu finden. Sie muss groß genug sein, um allen Bewohnern ausreichend Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Zugleich sollten Gemeinschaftsräume vorhanden sein, in denen man sich treffen kann, etwa eine geräumige Wohnküche oder ein gemeinsames Wohnzimmer. Wichtig sind alters- beziehungsweise behindertengerechte Ausstattung der Bäder sowie gemeinschaftlich zu nutzende Geräte wie Waschmaschine und Wäschetrockner.

Ausschlaggebend ist die Lage der Wohnung. Ein einsames Haus im Grünen hat zwar den Vorteil, dass es viel Natur und frische Luft bietet, aber die Bewohner sind meist auf ein Auto angewiesen. Wer nicht mehr mobil ist, bleibt an das Haus gefesselt. Idealerweise sollte die Wohnung in der Nähe der Geschäfte liegen, die man täglich braucht, wie Bäcker, Zeitungskiosk und Supermarkt. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist ebenfalls von Vorteil.

Grundregeln erleichtern Zusammenleben

Nicht zuletzt gilt es, geeignete Mitbewohner zu finden. Wichtig ist, dass die Chemie stimmt. Am besten, man schaut sich schon in jüngeren Jahren in seinem Bekanntenkreis um. Um späteren Streit zu vermeiden, ist es hilfreich, noch vor dem Einzug einige Grundregeln zu vereinbaren. Das betrifft zum Beispiel das Mitbringen von Haustieren, Verpflichtungen im Haushalt, Vorkehrungen für den Fall der Pflegebedürftigkeit.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Mietvertrag abgeschlossen werden. In der Praxis haben sich für Wohngemeinschaften zwei Vertragstypen bewährt. Im ersten Fall sind alle Mieter Hauptmieter. Alle sind gleichberechtigt. Der Vermieter darf nicht einem einzelnen Bewohner kündigen. Allerdings haftet jeder Mieter für die volle Wohnungsmiete. Zahlt ein Bewohner seinen Anteil nicht, müssen die anderen dafür aufkommen.

Eindeutige Kündigungsfristen bedenken

Beim zweiten Vertragstyp ist ein WG-Bewohner als Hauptmieter im Vertrag eingetragen und vermietet die anderen Räume zur Untermiete. Das hat den Vorteil, dass er sich die Untermieter aussuchen und ihnen auch kündigen kann, wenn man nicht miteinander auskommt. Bei diesem Modell ist es jedoch ratsam, zusätzliche schriftliche Vereinbarungen zwischen Haupt- und Untermieter zu treffen, zum Beispiel über die Aufteilung der Nebenkosten, die Modalitäten bei den Schönheitsreparaturen und die gemeinsame Nutzung von Räumen und Technik.

Beim Abschluss des Mietvertrages sollte die Senioren-Wohngemeinschaft immer auf eindeutige Kündigungsfristen im Falle einer Pflegebedürftigkeit, des Auszugs oder des Todes eines Mitbewohners achten. Außerdem ist zu vereinbaren, wer dann den Nachmieter bestimmt.

Reiner Fischer/DDP
 
 
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