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25. Januar 2007, 16:13 Uhr

Gnade und Recht

Das Urteil gegen Peter Hartz ist gesprochen, er kommt wie verabredet mit einer Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe davon. Das geht in Ordnung - dennoch wurde es ihm vor Gericht zu leicht gemacht. Von Johannes Röhrig

Muss nicht ins Gefängnis: der ehemalige VW-Vorstand Peter Hartz© David Hecker/DPA

Es gehört zum geübten Umgang mit Prominenten, dass sie von allen Seiten viel Schulterklopfen erfahren, solange es gut läuft. Wenn sie aber am Boden liegen, zumal noch aus eigenem Verschulden wie gegenwärtig Peter Hartz, dann kann das Urteil nicht hart genug ausfallen. An diesem Donnerstag, dem zweiten und letzten Prozesstag im Fall Hartz, war die Stunde der Scharfrichter gekommen: jener kleinen Schar von Demonstranten, die sich vor dem Landgericht in Braunschweig versammelt hatte und die ihn hinter Gitter wünschte oder lieber noch "ins Loch".

Nun muss Peter Alwin Hartz, seit heute verurteilt und vorbestraft wegen Untreue und verbotener Begünstigung eines Betriebsrats, nicht hinter Gitter, er bleibt frei. Nach lediglich zwei Verhandlungstagen ist der Prozess vorbei, auf einige Fragen gab es nur unbefriedigende Erklärungen wie etwa zu denen über eine mögliche Mitwisserschaft des VW-Patriarchen Ferdinand Piech in der Affäre. Das mag vielen nicht gefallen, zumal die Höhe des Strafmaßes bei Hartz zuvor Gegenstand eines Deals zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht war. Das klingt nach Gemauschel. Die Erinnerung an den Mannesmann-Prozess, bei dem die Beschuldigten gegen Geldauflage um ein Urteil herumkamen, ist noch frisch.

Rente verhindert Wiederholungstaten

Aber der Fall Hartz endete anders als der Fall Mannesmann. Diesmal gibt es ein Urteil: schuldig. Hartz wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, wenn auch auf Bewährung - Freiheit darf hier nicht mit Freispruch verwechselt werden. Daneben muss er 576.000 Euro zahlen. Für den Angeklagten sprach: Hartz war geständig, das machte Staatsanwaltschaft und Gericht die Aufklärung des Falls leichter. Seinen Job ist er los, ebenfalls seinen guten Ruf, auch das wird bei der Strafbemessung berücksichtigt. Nicht zuletzt zählt für ihn, was Juristen "günstige Sozialprognose" nennen: Dass der Rentner Hartz zum Wiederholungstäter wird, ist kaum wahrscheinlich.

Sicher, nicht wenige Zuschauer im Gerichtssaal 141 hätten gern die Damen im Zeugenstand gesehen, mit denen sich Hartz auf seinen Reisen oder in einer diskret angemieteten Braunschweiger Wohnung auf VW-Kosten vergnügte. Dieses peinliche Kapitel des Skandals blieb Hartz erspart, das war Teil des Deals. Wer die Aussagen der Huren kennt, die sie vor der Staatsanwaltschaft zu Protokoll gaben, kann erahnen, dass Prozessbeobachter hier um ihr Amüsement gebracht wurden. Doch ein Gerichtsprozess dient der Wahrheitsfindung, nicht der Volksbelustigung.

Sex-Geschichten interessierten nicht

Zum Vorwurf der Untreue - also zu der Frage, wer ihre Dienste letztlich bezahlte - können die Prostituierten ohnehin wenig sagen. Sie bekamen das Geld von einem der VW-Kammerdiener überreicht. Woher der es nahm, wussten sie nicht - es dürfte ihnen wohl auch egal gewesen sein. Und auch am Strafmaß, versicherte die Staatsanwältin heute vor Gericht dem Publikum, hätten die Sex-Geschichten des Peter Hartz "keinen Furz" geändert.

Dennoch haben es die Ankläger dem Angeklagten in diesem Punkt zu leicht gemacht, doch auch das dürfte im Rahmen der Absprache beabsichtigt gewesen sein. Durch das Fernbleiben der Prostituierten blieb Hartz-Anwalt Egon Müller schon während des Verfahrens Gelegenheit, an der Rehabilitation seines Mandanten zu arbeiten.

"Es war eine Fehlleistung"

Hartz hat sich offenbar in den Kopf gesetzt, sein Rat und Wirken sei nach dem lästigen Prozess wieder gefragt in Politik und Gesellschaft. Da ist es hilfreich, wenn Duz-Freund Müller die wohlwollende Deutung der Verfehlungen übernimmt: Hartz sei "überredet" worden, ja "verführt" durch die immer dreisteren Forderungen nach mehr Geld, mit denen der damalige Betriebsratschef Klaus Volkert an ihn herangetreten sei.

Ein reuiger Sünder, hineingerissen in die besonderen Verhältnisse der Mitbestimmung bei Europas größtem Autokonzern; einer, der stets das Gute wollte und doch vom rechten Pfad abkam. Die Sonderbonuszahlungen über fast zwei Millionen Euro, der Scheinvertrag mit der Geliebten Volkerts über insgesamt fast 400.000 Euro? Hartz habe "einem Interesse zu dienen gehabt", sagte Müller, dem höheren "Interesse der Sache". Daher habe er sich das Wohlwollen Volkerts "eingekauft". Heute wisse sein Mandant - "trotz aller Erfolge" - es "war eine Fehlleistung". Selbst die Staatsanwaltschaft stimmte ein in dieses Lied, mit dem die Uneigennützigkeit von Hartz besungen wurde: Er habe sich von Volkert "weich klopfen" lassen und schließlich keinen Cent der 2,6 Millionen Euro, um die es in diesem Verfahren ging, in die eigene Tasche gesteckt, hieß es.

Gnädige Auslegung seiner Motive

Wären die Huren aufgetreten, das Bild von Hartz wäre ein anderes. Warum ließ er sich von seinem Untergebenen Klaus-Joachim Gebauer Prostituierte zuführen? Wurde er hierbei auch "weich geklopft"? Zu welchem höheren Interesse besaß er einen Schlüssel zu einer von VW bezahlten Wohnung, die ausschließlich für diskrete Treffen mit Frauen aus dem Milieu genutzt wurde? Hartz, ein Verführter? Oder doch auch Verführer? Die Antwort hierauf ist der Prozess schuldig geblieben. Insofern geht das Strafmaß in Ordnung, die gnädige Auslegung der Motive des Peter Hartz nicht.

Von Johannes Röhrig
 
 
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