Klaus Volkert

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VW-Affäre BGH bestätigt Haftstrafe für Volkert

Klaus Volkert muss für fast drei Jahre ins Gefängnis: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den früheren VW-Betriebsrat bestätigt. Das juristische Nachspiel der Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten und Bonuszahlungen ist damit aber noch nicht zu Ende.
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VW-Prozess Volkert hat sich schamlos bedient

Das Urteil gegen den Ex-Betriebsrat Klaus Volkert ist hart, aber gerecht. Seine hohen Sonderboni wären von VW nicht kunstvoll versteckt worden, würden die Zuwendungen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Hauptnutznießer im System VW heißt Volkert, nicht Hartz.
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Urteil im VW-Prozess Volkerts verhängnisvolle Affäre

Klaus Volkert muss wegen der VW-Affäre fast drei Jahre ins Gefängnis - sein Mitangeklagter Joachim Gebauer kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Volkerts Verteidiger sieht das Urteil als "krassen Fall der Zwei-Klassen-Justiz". Die Drahtzieher der Schmiergeld-Affäre kommen davon.
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VW-Affäre Volkert muss ins Gefängnis

Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte ihn wegen Beihilfe zur Untreue zu fast drei Jahren Haft. Ex-Personalchef Klaus-Joachim Gebauer erhielt eine Bewährungsstrafe. Beide kündigten an, in Revision zu gehen.
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VW-Prozess Freisprüche im VW-Prozess gefordert

Kein Fall von Untreue: Für die Verteidiger im VW-Prozess ist klar, dass sich der frühere Betriebsratschef Klaus Volkert und der Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer nichts zu schulden kommen lassen haben. Manager Genauer habe lediglich auf Anweisung gehandelt.