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VW-Affäre BGH bestätigt Haftstrafe für Volkert

Klaus Volkert muss für fast drei Jahre ins Gefängnis: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den früheren VW-Betriebsrat bestätigt. Das juristische Nachspiel der Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten und Bonuszahlungen ist damit aber noch nicht zu Ende.

Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss als bislang einziger in der Korruptionsaffäre bei Volkswagen wegen Untreue ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag die vom Landgericht Braunschweig verhängte Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gegen den einst mächtigsten Arbeiterführer der Republik. Die VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten und Bonuszahlungen war 2005 ans Licht gekommen.

Drei Jahre später, im Februar 2008, hatte das Landgericht Braunschweig Volkert in erster Instanz wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue verurteilt. Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung des 66-Jährigen Revision eingelegt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig wies die Revision der Staatsanwaltschaft zurück. Die Verteidigung habe in ihrer Revision wegen eines Formfehlers der niederen Instanz zwar einen kleinen Teilerfolg erzielt, dieser habe sich aber nicht auf das Strafmaß ausgewirkt, hieß es.

Das Landgericht Braunschweig hatte Volkert verurteilt, weil er unzulässige Sonderboni von knapp zwei Millionen Euro kassiert hat. Die Richter werteten dies als Beihilfe zur Untreue des damaligen VW-Personalvorstands Peter Hartz. Außerdem habe Volkert Hartz zur Begünstigung des Betriebsrates angestiftet und seiner Geliebten einen Schein-Arbeitsvertrag bei VW verschafft.

"Sieg und Niederlage in einem"

Volkerts Anwalt Johann Schwenn wertete die Entscheidung als "Sieg und Niederlage in einem". "Die Revision unseres Mandanten war nicht erfolgreich - aber eben auch die Revision der Staatsanwaltschaft nicht", sagte Schwenn. Die Anklagebehörde hatte verlangt, Volkert wegen Untreue und nicht bloß wegen Anstiftung schärfer zu bestrafen. Schwenn wies außerdem darauf hin, dass der 5. Strafsenat Volkert bescheinigte, seine Pflichten als Betriebsrat stets erfüllt zu haben. "Auch das ist ein kleiner Erfolg."

Die Leipziger Richter folgten allerdings nicht Schwenns Argument, Volkert sei im Vergleich zu Hartz ungerecht behandelt worden. Der Arbeitsdirektor hatte die Sonderzahlungen für den Betriebsratschef abgenickt. Er war dafür nach einem umstrittenen Deal mit der Justiz mit zwei Jahren auf Bewährung und 576.000 Euro Geldstrafe davongekommen. Der Vorsitzende Richter des 5. Senats, Clemens Basdorf, betonte, dass Volkert sich im Gegensatz zu Hartz persönlich bereichert habe.

Auch Urteil gegen Gebauer rechtskräftig

Der BGH bestätigte auch die Bewährungsstrafe gegen den Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, der mit Volkert zusammen auf der Anklagebank saß. Gebauer ist eine der Schlüsselfiguren in der Affäre um Lustreisen und Schmiergelder bei VW. Er hatte dem Urteil zufolge Bordellbesuche von Betriebsräten auf Firmenkosten organisiert und über ein Sonder-Spesenkonto abgerechnet. Gebauer erhielt dafür wegen Untreue ein Jahr auf Bewährung.

Das juristische Nachspiel der vor vier Jahren ruchbar gewordenen Affäre ist mit dem Abschluss der Verfahren gegen Volkert und Gebauer allerdings nicht zu Ende. Noch immer ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den früheren Personalchef der VW-Tochter Skoda, Helmuth Schuster. Auch er war der Staatsanwaltschaft zufolge an Bordellbesuchen auf VW-Kosten beteiligt. Zudem soll er ein Netz von Tarnfirmen geknüpft, Schmiergelder von Zulieferern verlangt und versucht haben, VW-Gelder auf eigene Konten abzuzweigen. Wann es in diesem Fall zu einer Anklage kommt, ist allerdings völlig offen.

Reuters/DPA DPA Reuters

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