Die Staatsanwaltschaft legt Peter Hartz in ihrer Anklage wegen Untreue insgesamt 44 Straftaten zur Last, wobei der frühere VW-Personalvorstand "in Fall 1 einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt hat" habe. In 23 dieser Fällen sieht sie außerdem eine Begünstigung eines Betriebsrat" um seiner Tätigkeit willen", und damit einen Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz. So trug es die leitende Ermittlerin Hildegard Wolff am Mittwoch zwischen zehn und halb elf Uhr in Saal 141 des Landgerichts Braunschweig vor. Einige jener Fälle, die Hartz zugerechnet werden, bündelt die Staatsanwaltschaft zu einer Straftat, andere werden einzeln aufgelistet.
Heimliche Sonderbonuszahlungen in Millionenhöhe
Als Straftat Nummer 1 werden die heimlichen Sonderbonuszahlungen in Millionenhöhe an den ehemaligen VW-Betriebsratschef Klaus Volkert zusammengefasst. (Volkert ist neben Hartz einer der Hauptbeschuldigten in der VW-Affäre; die Anklage gegen ihn wird gegenwärtig vorbereitet.) Hartz habe Volkert neben seinem Gehalt und den üblichen, jährlichen Bonuszahlungen "an einem nicht mehr genau feststellbaren Tag im Jahre 1995 auf dessen Drängen hin die jährliche Auszahlung eines weiteren, sachlich nicht begründeten Sonderbonusses für das Jahr 1994 und die Folgejahre dem Grunde nach zugesagt", heißt es im Anklagesatz, der zu Beginn des Prozesses verlesen wurde. Bei den diskreten Zahlungen sei von vornherein klar gewesen, dass sie "jedes Jahr erfolgen sollen". Auf diesen Umstand stützt sich unter anderem der Untreue-Vorwurf: Statt eine besondere individuelle Leistung zu belohnen, die stets aufs Neue hätte überprüft werden müssen, wurden Volkert diese Zuwendungen pauschal und ihre spezifische Leistungen zugesichert. Die Summe variierte je nach Konzernergebnis und wurde jeweils im Frühjahr für das vorherige Geschäftsjahr festgelegt. Insgesamt erhielt Volkert auf diesem Wege 1.949.600 Euro zusätzlich.
Als Straftaten 2 bis 20 sind regelmäßige Auszahlungen an Volkerts damalige brasilianische Geliebte Adriana Barros aufgelistet, die über die Vorstands-Kostenstelle 1860 abgerechnet wurden, und die Hartz "persönlich angewiesen" habe. Die Zahlungen werden von den Beteiligten unscharf mit einem angeblichen mündlich geschlossenen Vertrag zwischen Volkert und seiner Freundin begründet.
Danach hätte die TV-Moderatorin Barros nicht näher definierte Agentur- und Beraterleistungen zur Imagesteigerung von Volkswagen erbringen sollen. Tatsächlich jedoch sei der "Auszahlungsgrund nur vorgespiegelt worden", so die Anklage. Hartz habe "zumindest billigend in Kauf genommen", dass Frau Barros in Wirklichkeit "keine Arbeitsleistung für die Volkswagen AG erbracht" habe. Wie schon im Fall des Sonderbonus sieht die Staatsanwaltschaft auch hinter den generösen monatlichen Zuwendungen an Frau Barros - insgesamt kam sie zwischen Oktober 2000 und Oktober 2004 auf 398.806,33 Euro - neben Untreue auch die verbotene Begünstigung des Betriebsrats: Hartz habe die Zahlungen "nur im Hinblick auf die Stellung" Volkerts als Vorsitzender des Konzernbetriebsrats bewilligt.
Spesenmissbrauch, Prostituierte, Lustreisen
Die Punkte 21 bis 44, die das Gericht wohl zu einer Tat zusammenfassen wird, betreffen schließlich jener Geschichten um Spesenmissbrauch, Prostituierte und Lustreisen, mit denen die Affäre im Spätsommer 2005 die meisten Schlagzeilen machte. Hartz, so der Vorwurf, habe seinen damaligen Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer beauftragt, Betriebsrat Volkert "großzügig und wertschätzend zu behandeln und dabei nicht kleinlich zu sein." Die Spesenkontrolle über die Hartz-Kostenstelle 1860 sei extra abgeschafft worden, einen Teil der Summen rechnete Gebauer in der Folge per Eigenbeleg ab. "Tatsächlich enthielten die Abrechnungen angeblich dienstlich veranlasster Kosten unter anderem Ausgaben für die Inanspruchnahme von Prostituierten, den Kauf von Maßanzügen und Schmuck" sowie, so führte es die Staatsanwaltschaft aus, für "die Anmietung und Renovierung einer lediglich privat genutzten Wohnung in Braunschweig". Allerdings befassen sich die Ermittler in der Hartz-Anklage ausschließlich mit jenen Kosten, die Volkert entweder allein oder auf Reisen mit seiner Freundin verursachte - mal zum Beispiel mit jenen 11.956 Euro für einen gemeinsamen Trip nach Mexico City (Tatnummer 22), oder dann mit 2502 Euro, die für einen Hotelaufenthalt von Frau Barros auf Jamaika anfielen (Fall 27). Dass auch Hartz selbst sich Prostituierte von VW bezahlen ließ, auch er zu diesem Zweck jene Braunschweiger Wohnung nutzte, das blendet die Anklage aus: Derart peinliche Details wurden im Rahmen eines Deals des grundsätzlich geständigen Hartz mit der Staatsanwaltschaft wegen geringer Schwere eingestellt - zumindest vorläufig.