An den individuellen Gesundheitsleistungen scheiden sich die Geister. Experten halten viele der Leistungen, die Patienten selbst zahlen müssen, für überflüssig. Ein Wegweiser. Von Andrea Westhoff und Justin Westhoff
Die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Behandlungsmethoden, die Kassenärzte ihren Patienten gegen Selbstzahlung anbieten. Es handelt sich dabei um Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gedeckt sind, weil sie über das gesetzliche Maß einer "ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen" Patientenversorgung hinausgehen. Manche Maßnahmen jedoch sind umstritten: Kritiker bemängeln, dass diese für den Arzt lukrativen Privatabrechnungen in der Arztpraxis beworben werden und inzwischen bei vielen Medizinern einen zweistelligen Prozentsatz der Einnahmen ausmachen.
Über den Nutzen lässt sich streiten
Nun gibt es durchaus IGeL-Angebote, die auch Sachkenner als sinnvoll oder wenigstens akzeptabel bezeichnen. In Zeiten leerer Kassen würde das Wirtschaftlichkeitsgebot durch den Gesetzgeber zu streng ausgelegt, so ein Argument. Selbstverständlich lässt sich trefflich über den wissenschaftlichen Nutzen von Behandlungen streiten, und auch bei manch sinnvoller Behandlungsmethode dauert es eine Weile, bis diese ihren Weg in den Leistungskatalog der GKV findet. Andere IGeL-Angebote hingegen werden von unabhängigen Experten als zweifelhaft oder gar gesundheitsschädlich eingestuft, eine ganze Reihe liegt zwischen diesen beiden Extremen.
Verbraucherzentralen und Patientenorganisationen bieten Beratungen an, wenn der Arzt Leistungen privat abrechnen möchte. Es lohnt sich auch immer bei der Krankenkasse nachzufragen, ob sich eine der vermeintlichen individuellen Gesundheitsleistungen nicht doch im Leistungskatalog der GKV steht.
Welche Leistungen Ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlt, können Sie mit dem Krankenkassen-Vergleich von stern.de herausfinden. Eine Auswahl medizinischer Angebote, die nicht oder nur bedingt auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu haben sind, stellen wir Ihnen im Folgenden vor.