Die meisten Versicherten können ihre Krankenkasse jederzeit wechseln. Allerdings gibt es ein paar Bedingungen. Was Sie beachten müssen, damit der Kassenwechsel klappt.

Wenn Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht© Colourbox
Bietet Ihre Krankenkasse nicht genügend Leistungen? Sind Sie mit dem Service unzufrieden? Oder erhebt Ihr Versicherer einen Zusatzbeitrag? Gründe, die Krankenkasse zu wechseln, gibt es viele. stern.de erklärt, was Sie dabei beachten müssen.
Grundsätzlich können Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jederzeit verlassen - wenn sie bei ihr seit mindestens 18 Monaten Mitglied sind. Dazu müssen Sie bei Ihrer alten Kasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. An die neue Kasse sind Sie dann wiederum mindestens anderthalb Jahre gebunden.
Noch innerhalb der Kündigungsfrist müssen Sie Ihrer alten Kasse die Aufnahme in einer neuen Kasse durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen. Ansonsten bleiben Sie automatisch in Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert. Auch Ihrem Arbeitgeber sollten Sie den Nachweis sofort vorlegen, damit er Sie rechtzeitig ummeldet.
Seit Januar 2009 gilt ein Einheitsbeitrag für alle gesetzlichen Kassen. Allerdings besteht die Möglichkeit den Mitgliedern ein Teil des Beitrags als Prämie zurückzuzahlen oder - alternativ - vom Versicherten einen Zusatzbeitrag zu erheben. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihre derzeitige Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt, einen bestehenden erhöht oder die ausgezahlte Prämie kürzt. Dann können Sie in jedem Fall mit einer Frist von zwei Monaten wechseln - unabhängig davon, wie lange sie schon Mitglied sind.
Kein Kündigungsrecht dagegen haben Sie oft, wenn Sie sich freiwillig in einen Wahltarif Ihrer Krankenkasse für Krankengeld eingeschrieben haben. An diesen Tarif und diese Krankenkasse sind Sie von Eintritt in den Wahltarif an drei Jahre fest gebunden. Alle anderen Wahltarife haben ab dem 1. Januar 2011 ebenfalls das Sonderkündigungsrecht.
Sie haben bei einem Wechsel die freie Wahl unter allen gesetzlichen Krankenkassen, die sich der Allgemeinheit in Ihrem Wohnortbundesland oder im Bundesland Ihres Arbeitsplatzes geöffnet haben. Das sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Ersatzkassen wie zum Beispiel die DAK oder die Techniker Krankenkasse, die geöffneten Betriebskrankenkassen (BKK) sowie die Innungskrankenkassen (IKK).
Nur geöffnete Kassen müssen jeden als Mitglied akzeptieren. Früher haben viele Firmen für ihre Belegschaft eigene Krankenkassen gegründet, die sogenannten Betriebskrankenkassen. Diese waren ursprünglich nur den eigenen Mitarbeitern zugänglich. Seit der Einführung der freien Kassenwahl haben sich aber viele BKKn der Allgemeinheit geöffnet.
Für einen Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen reicht es, bei der neuen Kasse die Mitgliedschaft zu beantragen und der alten Kasse formlos zu kündigen. Wollen Sie dagegen in eine private Krankenversicherung wechseln, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen, zum Beispiel ein bestimmtes Mindesteinkommen (4125 Euro/Monat; 49.500 Jahr) erreichen. Wer festangestellt ist und weniger als das Mindesteinkommen bezieht ist in der Regel Pflichtmitglied in der GKV. Außerdem führen die Privaten Gesundheitsprüfungen durch und können die Aufnahme etwa bei chronischen Krankheiten verweigern.
Gerade wegen des identischen Grundschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung, geben häufig die Zusatzleistungen den Ausschlag zu einem Kassenwechsel. Die von Kasse zu Kasse verschiedenen Extra-Leistungen können Sie auch mit dem Krankenkassenvergleich von stern.de ermitteln. Neben den Extras berücksichtigt der GKV-Vergleich auch weitere Aspekte wie Wahltarife oder Bonus- und Vorteilsprogramme sowie die Frage, wie es um die Erreichbarkeit der Kasse steht - per Telefon, Online oder in einer Filiale in der Nähe.