Krankenversicherung:
So finden Sie die passende Kasse
Welche gesetzliche Krankenkasse ist die richtige für Sie? Seit die Beiträge einheitlich sind, lohnt es sich, noch genauer hinzugucken: Welche Versicherung bietet das, was Sie brauchen? Hier erläutern wir Ihnen, worauf Sie achten sollten.
An der Krankenversicherung führt kein Weg vorbei. Seit der Gesundheitsreform von 2009 herrscht die sogenannte allgemeine Versicherungspflicht. Etwa 155 gesetzliche Allgemein-, Betriebs- und Ersatzkrankenkassen gibt es derzeit (Stand April 2011). Daneben existieren noch mehr als 40 private Krankenkassen, die ursprünglich für Beamte und Unternehmer zuständig waren. In Deutschland sind rund 70 Millionen Versicherte gesetzlich versichert, also fast 90 Prozent der Bevölkerung. Der Rest hat sich privat versichert.
Gesetzlich oder privat?
Die Bundesregierung hat mit der Gesundheitsreform von 2011 auch den Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung erleichtert. Privat versichern darf sich nun schon, wer einmalig im Kalenderjahr ein Einkommen über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze (Jahresentgeltgrenze) erzielt. Bis dahin musste man für einen Wechsel drei Jahre hintereinander mit seinem Gehalt über dieser Marke liegen.
Für 2011 liegt die Jahresentgeltgrenze bei 49.500 Euro im Jahr (4125 Euro im Monat). Auch Berufseinsteiger und Menschen, die erstmals in Deutschland eine Arbeit aufnehmen, dürfen sich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den Privatversicherern (PKV) entscheiden, vorausgesetzt, ihr Einkommen ist entsprechend.
Im Unterschied zur GKV gibt es bei den Privatkrankenkassen keine kostenfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern. Beamte sind unabhängig von ihrem Einkommen privat versichert. Staatsdiener bekommen allerdings einen großen Teil der Krankheitskosten vom Dienstherrn über die Beihilfe erstattet und müssen nur die Restkosten privat versichern. Anders als bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlt der Privatversicherte zunächst die Arzt- oder Krankenhausrechnung selbst - er rechnet dann später mit der Krankenkasse ab.
Lesen Sie im Folgenden, was die Krankenkassen leisten und kosten, worin sich gesetzliche und private Kassen unterscheiden und wie Sie den für Sie richtigen Anbieter finden.
Gesetzliche Krankenkassen:
Mit der Gesundheitsreform von 2011 hat die schwarz-gelbe Bundesregierung den Einheitssatz
für die gesetzlichen Krankenkassen wieder angehoben. Er beträgt jetzt 15,5 Prozent. Der Krankenkassen-Beitrag wird Angestellten direkt vom Gehalt abgezogen.
Der Arbeitnehmer trägt davon 8,2 Prozent und der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Krankenkassen, die mit dem ihnen zugewiesenen Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, können einen Zusatzbeitrag verlangen.
Über die Höhe kann jede Kasse individuell entscheiden. Er gilt dann für alle Versicherungsnehmer, ganz unabhängig von deren Einkommen. In Härtefällen wird aber ein Sozialausgleich vorgenommen, der Versicherte muss dann geringere Beiträge zahlen.
Der Gesetzgeber hat inzwischen auch die frühere Deckelung für den Zusatzbeitrag zurückgenommen. Das heißt: Den Krankenkassen ist bei der Gestaltung nach oben keine Grenze mehr gesetzt. Experten befürchten, dass die Kassen in Zukunft immer höhere Zusatzbeiträge verlangen könnten.
Private Krankenkassen:
Privatversicherte sind für Ärzte meist attraktiver als gesetzlich Versicherte. Das liegt unter anderem daran, dass die Privatkassen den Medizinern deutlich höhere Honorare zahlen. So kann beispielsweise die Vergütung für eine Kernspintomographie des Beckens bei der PKV dreimal höher sein als bei der GKV. Die Privatversicherer können das leisten, weil sie sich nicht nur über Beiträge finanzieren, sondern auch über zusätzliche Erträge aus Anlagen am Kapitalmarkt. Privatkassen müssen zudem nicht jeden Antragsteller aufnehmen und können chronisch Kranke ablehnen - anders als die gesetzlichen Kassen.
Entsprechend werden die Beiträge individuell nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand sowie den gewünschten Tarifleistungen kalkuliert. In der Regel steigen die Beiträge mit zunehmenden Alter des Versicherten an. Die Leistungen der Privaten sind im Allgemeinen umfassender als die der gesetzlichen Kassen. Doch es gilt: Je höher die versprochenen Leistungen, desto teurer ist der Tarif. Junge, gesunde Männer zahlen außerdem weniger als jüngere Frauen. Das Problem dabei: Die Höhe der Beitragssteigerungen im Alter ist ungewiss. Für Alleinverdiener mit Familie sind die Privaten fast immer die teurere Alternative. Sie lohnen sich nur dann, wenn der Versicherte Wert auf die besseren Leistungen der Privaten legt. In solchen Fällen kann aber auch eine private Zusatzversicherung zur Gesetzlichen eine Alternative sein.
Seit Anfang 2009 müssen alle privaten Krankenversicherer einen sogenannten Basistarif anbieten. Er umfasst in etwa die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und darf auch höchstens so viel kosten, nämlich derzeit (Stand 2011) maximal 575,44 Euro im Monat. Finanziell Hilfsbedürftige zahlen die Hälfte. Seit Juli 2009 dürfen Privatversicherte aber nur noch in den Basistarif ihrer eigenen Kasse wechseln, wenn sie über 55 Jahren alt sind, eine Rente beziehen oder finanziell hilfebedürftig sind. Für Neuversicherungen gilt diese Einschränkung nicht. Alle Privatversicherten, die ihren Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, können sich über den Basistarif des eigenen oder eines anderen Anbieters entscheiden.
Äußerste Vorsicht ist aber bei Billigtarifen geboten: Weil auch die privaten Krankenkassen um Kunden - sprich Versicherte - kämpfen müssen, übertrumpfen sich einige Anbieter in jüngster Zeit mit möglichst günstigen Angeboten. Doch bei einem Beitrag von nur 100 Euro im Monat sollten Versicherte stutzig werden und genauer hinschauen, warnt die Zeitschrift Finanztest. Denn einige dieser Tarife haben laut den Testern gefährliche Leistungslücken.
Kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern
Keine Wartezeiten beim Wechsel in eine andere Krankenkasse
Keine Beitragspflicht bei Krankheit über sechs Wochen
Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungszeiten (Mütter, die zuvor freiwillig gesetzlich versichert waren, zahlen während der Erziehungszeiten einen Teilbetrag)
Seitdem der Einheitssatz bei den gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz verordnet wurde, müssen sie über unterschiedliche Leistungen um Kunden buhlen. Allerdings bleiben die meisten Krankenkassen-Leistungen vom Gesetz vorgeschrieben. So werden Arztbesuche von der Kasse bezahlt, der Patient muss einmal im Quartal die Praxisgebühr von zehn Euro bezahlen. Ausnahme: Die Praxisgebühr entfällt bei anerkannten Vorsorgeuntersuchungen, wie zum Beispiel eine Darmkrebsvorsorge für das Alter ab 50 Jahre.
Auch Krankenhäuser sind offen für alle gesetzlich Versicherten, die Kassen übernehmen generell die Kosten. Allerdings muss der Patient pro Behandlungstag eine Zuzahlung von 10 Euro leisten. Diese Zuzahlungsregelung ist auf 28 Kalendertage im Jahr begrenzt. Auch bei Medikamenten müssen Patienten pro Produkt zwischen fünf und zehn Euro zuzahlen.
Freiwillige medizinische Leistungen, so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), wie Alternative Heilverfahren, Reiseimpfungen oder kosmetische Behandlungen, zahlt der Patient aus eigener Tasche. Manche gesetzlichen Krankenkassen bieten aber auch Zusatzversicherungen an, beispielsweise für Alternative Heilverfahren oder die Chefarzbehandlung im Krankenhaus.
Die privaten Krankenkassen bieten ihren Versicherten eine Fülle an Möglichkeiten, durch Wahltarife verschiedene Leistungsspektren abzusichern. Angeschoben durch die diversen Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre gibt es inzwischen aber auch bei den Gesetzlichen Krankenkassen einige Wahltarife.
Dazu gehören beispielsweise sogenannte Selbstbehalttarife, mit deren Wahl der Kunde sich verpflichtet, Krankheitskosten bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu bezahlen. Im Gegenzug erhält er einen Teil seiner Beiträge zurück. Versicherte können sich auch für den Wahltarif Prämienzahlung entscheiden: Wer im Beitragsjahr keine gesetzlichen Kassenleistungen in Anspruch nimmt, erhält eine Prämie. Beim Wahltarif Kostenerstattung tritt der Versicherte ähnlich wie ein Privatpatient in Vorleistung, zahlt die Arztrechnung und rechnet dann später mit der Krankenkasse ab.
Je nach Wahltarif besteht eine Mindestbindungsfrist des Versicherten von einem bis drei Jahren. Doch Wahltarife können riskant werden: Schieben Sie Arztbesuche nicht vor sich her, um die Prämie zu retten. Selbstbehalttarife können teuer werden, falls Sie wider Erwarten doch erkranken oder einen Unfall haben. Sie zahlen im ungünstigsten Fall drei Jahre lang mehr als Ihren normalen Kassenbeitrag.
Wer keinen Wahltarif möchte, weil er doch häufiger zum Arzt geht, kann auch mit den Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenkassen sparen: Für gesundheitsbewusstes Verhalten (zum Beispiel Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen) gibt es Prämien. Einige Krankenkassen übernehmen auch die Gebühr von Fitnessstudios. Andere bieten Zuzahlungen zu Kursen in den Bereichen Entspannung-, Ernährung-, und Sucht (zum Beispiel Nichtraucherkurse) an. In der Regel wird pro Jahr ein Kurs je Bereich gefördert. Andere wiederum richten für ihre Kunden Sonder-Wartezimmer ein, was sonst eher als typisch für Privatpatienten-Behandlung gilt.
Bei den Privaten Krankenkassen fehlen im allgemeinen solcherart Bonusprogramme. Einige Kassen bieten inzwischen aber auch - verhältnismäßig teure - Programme an, die beispielsweise Burn-Out-Prävention umfassen. Gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen (z.B. alle zwei Jahre Hautkrebsuntersuchung ab 35 Jahre) sind in der PKV voll erstattungsfähig - einen Bonus bekommt der Versicherte hierfür in der Regel aber nicht.
Binden sich Versicherte für mindestens ein Jahr an einen Hausarzt und verzichten darauf, Fachärzte ohne Überweisung aufzusuchen, zahlen sie häufig weniger Praxisgebühr oder bekommen eine Prämie. Vielfach bieten teilnehmende Ärzte auch Abendsprechstunden und verkürzte Wartezeiten an. Solche Hausarzttarife bieten sowohl gesetzliche wie auch private Krankenkassen an.
Entscheidet sich der Versicherte einer privaten Krankenkasse für ein Hausarztprogramm, zahlt er weniger Beiträge als in einem Tarif mit komplett freier Arztwahl. Auch bei der PKV fungiert der Hausart quasi als Lotse. Überweist der Allgemeinmediziner dann an einen Facharzt, ist dem Versicherten eine 100-prozentige Kostenerstattung garantiert. Wer jedoch einen Hausarzttarif hat - und dann doch direkt den Facharzt konsultuiert, muss mit einer reduzierten Kostenerstattung rechnen. Ausgenommen von diesem Modell sind beispielsweise Besuche beim Augen-, Frauen- und Kinderarzt. Dorthin kann der Versicherte in aller Regel auch ohne Überweisung des Hausarztes gehen.
Versicherte aller gesetzlichen Kassen erhalten häusliche Krankenpflege, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird. Bestandteil der Pflege kann die Behandlungspflege (zum Beispiel Wundversorgung), die Grundpflege (etwa Hilfe beim Essen) sowie eine hauswirtschaftliche Versorgung sein. Behandlungspflege bezahlen alle Kassen auch, wenn der Arzt dies verordnet, ohne dass eine Krankenhausbehandlung geboten wäre. Als Mehrleistung übernehmen einige Kassen in diesem Fall zusätzlich die Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Alle gesetzlichen Kassen müssen Familien mit mindestens einem Kind unter zwölf Jahren Kosten für eine Haushaltshilfe erstatten, wenn die haushaltsführende Person im Krankenhaus oder zur Kur ist oder häusliche Krankenpflege benötigt. Notwendig ist eine ärztliche Verordnung.
In der privaten Krankenversicherung hängt die Leistung der häuslichen Krankenpflege vom jeweiligen Vertrag ab, unter Umständen verlangt die Kasse auch eine Zusatzversicherung. In jedem Fall sollte der Versicherte sich mit seiner Krankenkasse vor dem Beginn der Pflege in Verbindung setzen. Bei häuslicher Pflege im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung liegt es am medizinischen Einzelfall, ob die private Kasse zahlt. Bestätigt der Arzt dies aber als medizinisch notwendige Behandlung, hat der Versicherte gute Chancen auf eine Kostenerstattung.
Sterbenden, die in einem Hospiz betreut werden, steht dafür per Gesetz ein Zuschuss zu. Dieser wird zwischen dem Hospiz und den Kassen ausgehandelt. 90 beziehungsweise 95 Prozent des vereinbarten Tagessatzes müssen von den Kassen unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.
Kassen bieten für bestimmte Patienten eine vernetzte Versorgung an, bei der zum Beispiel Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser oder Reha-Einrichtungen kooperieren. Häufig wird eine integrierte Versorgung bei Hüft- und Knieoperationen, bei Krebs, in der Psychiatrie, der Palliativmedizin oder in medizinischen Versorgungszentren angeboten. Die Verträge sind zeitlich und regional begrenzt und nur mit ausgewählten Ärzten und Kliniken vereinbart. Für die Teilnahme an einigen Programmen bieten Kassen finanzielle Anreize.
Grundsätzlich gilt: Die eigene Krankenkasse ist immer der erste Ansprechpartner, wenn es um Tarife und Leistungen geht. Die Verbraucherzentralen selbst beraten Wechselwillige und auch alle anderen Versicherten und helfen bei der Suche nach einem geeigneten Angebot.
Im Netz haben sich auch etliche Vergleichsportale etabliert, sie können vor allem helfen, die Kosten der einzelnen Tarife direkt miteinander zu vergleichen. So bekommt man zum Beispiel vom Anbieter Krankenkassen-Kompass einen auf die persönliche Lebenssituation zugeschnittenen Vergleich.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nicht mehr alles. Für bestimmte Risiken können Sie aber Zusatzversicherungen abschließen - etwa für Krankenhausaufenthalte oder Zahnersatz. Wir erklären, worauf es dabei ankommt.
Der stern.de-Ratgeber zeigt die Vor- und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen und hilft Ihnen bei der Suche nach dem optimalen Versicherungsschutz.