Ratgeber Krankenkasse

Vorsicht vor den Billigheimern

Die Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen stetig, und daher denken viele Versicherte über einen Wechsel zu den vermeintlich günstigeren Privatkassen nach. Doch gerade bei Billigtarifen ist Vorsicht geboten: Es drohen Kostenfallen oder lediglich abgespeckter Schutz.

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Vorsicht vor den privaten Billigheimern: Wer umfassenden Gesundheitsschutz will, muss auch bei den Privatkassen tief in die Tasche greifen©

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird immer teurer. Auch die Gesundheitsreform von 2011 brachte eine erneute Beitragserhöhung, dazu drohen von nun an Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe. Da ist es kein Wunder, dass diejenigen, die die Beitrittsvoraussetzungen erfüllen, über einen Wechsel zu den privaten Krankenversicherern (PKV) nachdenken, um dort günstiger versichert zu werden.

Aber Achtung: Dieser Schritt ist nicht immer optimal - vor allem bei Billigtarifen, teilweise unterhalb der 100 Euro, ist Vorsicht geboten. Derartige Tarife umfassen meist nur einen stark reduzierten Leistungsumfang. So werden manche Leistungen wie beispielsweise die Psychotherapie gar nicht gezahlt, andere sind stark eingeschränkt, wie etwa stationäre Behandlungen oder Zahnersatz.

Hilfsmittel nicht voll erstattet

Auch Patienten, die auf Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgeräte) angewiesen, erleben bei manchen Billigkassen böse Überraschungen. Hier bleiben Versicherte auf 20 bis 25 Prozent der Kosten sitzen. Und auch die Gebührensätze der Ärzte sind - anders als sonst in der privaten Versicherung üblich - stark gedeckelt. Eine weitere Krux der privaten Billiganbieter: Viele Tarife sehen vor, dass der Versicherte erst einmal zum Hausarzt muss, bevor er sich vom Facharzt untersuchen lassen darf. Dabei ist es ansonsten gerade die freie Arztwahl, die bei den Privaten als besonders vorteilhaft ist.

Alles in allem gilt: Wer sich nur einen solchen Billigtarif leisten kann, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben. Zumal die Billigtarife in der Regel nach kurzer Zeit ohnehin in "normale" Tarife überführt und dann auch teurer werden.

Teure Selbstbeteiligung

Ein anderer Weg, sich günstig zu versichern, sind die Tarife mit Selbstbeteiligung. Das Prinzip ähnelt dem der Autoversicherung - wer Kosten verursacht, muss erst einmal einen Teil davon selbst tragen, bevor die Versicherung einspringt. Allerdings sehen manche Tarife Selbstbeteiligungen von bis zu mehreren 1000 Euro vor. Für denjenigen, der tatsächlich krank wird, zahlt da mitunter einen hohen Preis für seinen vermeintlich günstigen Versicherungsschutz.

Für Selbstständige gibt es oft keine andere Möglichkeit, wenn eine private Versicherung gewünscht wird. Auch für Frauen ist die private Krankenversicherung oft nur bezahlbar, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wird - aber mehr als 1000 Euro Selbstbeteiligung sollte niemand vereinbaren.

Nur nicht krank werden

Und selbst dann ist der Schutz vielleicht zu teuer. Wer zum Beispiel als Arbeitnehmer eine Selbstbeteiligung vereinbart, um monatlich Prämie zu sparen, darf die Rechnung nicht ohne den Chef machen. Denn während der zum monatlichen Beitrag einen Anteil von 50 Prozent zusteuern muss, geht der Arbeitnehmer leer aus, wenn er denn wirklich krank wird und mit seiner Selbstbeteiligung zur Kasse gebeten wird.

Viele Versicherungsverkäufer weisen beim ersten Gespräch auch gerne darauf hin, dass die fällige Selbstbeteiligung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar ist. Tatsächlich sind Krankheitskosten aber erst absetzbar, wenn die sogenannte Grenze der zumutbaren Belastbarkeit überschritten ist. Und die kann - je nach Familienstand - bis zu sieben Prozent des Einkommens ausmachen. Erst wenn diese Summe überschritten ist, wirkt sich eine gezahlte Selbstbeteiligung steuerlich aus.

Der sicherere Weg: Prämienrückerstattung

Interessanter als das Modell einer von Anfang an vereinbarten Selbstbeteiligung kann übrigens das Angebot der privaten Krankenversicherer sein, nachträglich Prämien zu erstatten. Viele Gesellschaften bieten eine Prämienrückerstattung von ein bis zwei Monatbeiträgen an, wenn ein oder mehrere Jahre lang keine Rechnungen eingereicht wurden.

Die Versicherten haben es bei den Tarifen mit Rückerstattung dann selbst in der Hand, am Jahresende nachzurechnen, ob sie eine kleinere Rechnung einreichen oder aber stattdessen eine Prämienerstattung wählen. Anders als bei der Selbstbeteiligung muss der Versicherte nicht auf seine Gesundheit "wetten", sondern entscheidet selbst, ob er die private Kasse in Anspruch nimmt oder nicht. Und so kann sich Gesundheit dann sogar doppelt lohnen.

be/DDP
 
 
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