Durch das Absinken der Verdienstgrenze haben mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Wer jung und gesund ist, kann dabei viel Geld sparen - für andere kann sich der Wechsel rächen. Von Elke Schulze

Der Weg in die private Krankenversicherung steht mehr Menschen als bisher offen - doch nicht für jeden lohnt sich dieser Schritt© Colourbox
Wer in die privaten Krankenversicherung (PKV) wechselt, verspricht sich davon in der Regel günstigere Beiträge oder eine bessere medizinische Versorgung. Wer jung und gesund ist, ein gutes Gehalt und keine Kinder hat, kann so zunächst eine Menge Geld sparen. Mit Monatsbeiträgen von unter 100 Euro locken einige Gesellschaften. Allerdings lässt sich die Entscheidung, ins private Lager zu wechseln, später kaum rückgängig machen. Und genau hier liegt das Problem: Wie soll man in jungen Jahren den Verlauf des Berufs- und des familiären Lebens absehen können?
Eine Änderung im Gesetz hat 2011 vielen den Weg zum Privatpatienten geebnet. Erstmals ist die Verdienstgrenze gesenkt worden: Wer mehr als 4125 Euro im Monat oder mehr als 49.500 Euro jährlich verdient, darf sich künftig privat versichern. Und das bereits nach einem Jahr, die alte Regelung sah eine Wartezeit von drei Jahren vor. Doch für wen lohnt sich der Wechsel wirklich?
Die Ersparnis heute ist unter Umständen teuer erkauft: Auch wenn das Einkommen sinkt, muss weiter die gleiche Prämie gezahlt werden. Denn sie richtet sich nicht nach dem Verdienst, sondern nach Alter und Gesundheitszustand. Vor allem im Rentenalter können steigende Prämien zum Problem werden. Wer Familie hat, muss für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag zahlen - anders als in den gesetzlichen Kassen (GKV). Dort sind Kinder und nicht arbeitende Ehepartner kostenlos mitversichert. Wer Single bleibt und gut verdient, kann jedoch profitieren.
Ein Hauptmerkmal der privaten Krankenversicherung ist, dass sie ihre Leistungen nach dem Baukastenprinzip anbietet: Der ambulante Schutz umfasst die Behandlung beim Arzt, alle Medikamente, Heil- und Hilfsmittel. Je nach abgeschlossenem Tarif bekommt man alles oder nur einen bestimmten Teil der Kosten erstattet. Unter den stationären Teil fällt die gesamte Versorgung im Krankenhaus. Ebenfalls separat schließt man den Zahntarif ab, bei dem die Höhe der Erstattung individuell verhandelt wird.
Dabei muss man sich über den Umfang des Versicherungsschutzes klar werden. Was brauche ich tatsächlich? Muss es ein Einzelzimmer in der Klinik sein, oder reicht das Zweibettzimmer? Sollen Kosten für Heilpraktiker, Psychotherapeuten und umfassenden Zahnersatz übernommen werden, oder trage ich einen großen Teil selbst? Anschließend sollte man auf jeden Fall mehrere Angebote einholen, denn es gibt große Unterschiede. Einige Unternehmen erhöhen die Beiträge schneller, manche knausern bei den Leistungen, andere geben viel Geld für Makler und Verwaltung aus. Unabhängige Stellen, wie der Map-Report oder Finanztest, führen genaue Anbietervergleiche durch.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse steht vor der Unterschrift eine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten müssen dem Versicherer gemeldet werden, der dafür einen Risikozuschlag auf die normale Prämie kassieren darf – oder Leistungen für die spezielle Erkrankung ganz ausschließt. Dieses "Aussortieren" gibt es bei den gesetzlichen Kassen nicht.
Zwar bilden die Gesellschaften Altersrückstellungen aus den eingezahlten Beiträgen. Auch deshlab sollte man vor Billiganbietern auf der Hut sein. Dennoch können sie nicht verhindern, dass es im Alter meist zu mehr oder weniger hohen und stetigen Beitragssteigerungen kommt. Das heißt, gerade Rentner haben bei dann sinkendem Einkommen steigende Prämien zu bewältigen. Dann bleibt nur die Möglichkeit, Leistungen abzuspecken. Zum Beispiel, in dem man den Selbstbehalt erhöht – also den Teil der Kosten, die man selbst trägt.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Einige Gesellschaften bieten das an, verlangen aber unter Umständen eine erneute Gesundheitsprüfung. Sind die Beiträge unerschwinglich, bleibt nur der Wechsel in den Basis- oder Standardtarif. Diesen Tarif muss jede Versicherung ihren über 55-jährigen Kunden seit 2009 anbieten. Der Tarif umfasst den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen und darf ihren Höchstbeitrag nicht übersteigen. 2012 sind das immerhin 592 Euro.