Eine Freigabe ohne Altersbeschränkung erhalten Spiele, die für Kinder jeden Alters unbedenklich sind. Das heißt aber nicht, dass diese für jüngere Spieler verständlich oder beherrschbar sein müssen. Ebenfalls ohne Altersbeschränkung werden Info- und Lernprogramme eingestuft.
Die
Freigabe ab sechs Jahren
gibt es für Spiele, die kleinere Kinder womöglich in "unheimliche Spielräume" versetzen oder durch Aufgaben und Geschwindigkeit belastend für sie sein könnten.
Freigegeben ab zwölf Jahren
werden Spiele mit kampfbetonten Spielaufgaben, in denen Gewalt jedoch nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden ist.
Eine
Freigabe ab sechzehn Jahren
erfolgt bei bewaffneter Action in fiktiven oder historischen Kriegsszenarien.
Keine Jugendfreigabe erhalten Spiele, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können. Sie dürfen nur an Erwachsene verkauft werden. Bei noch extremeren Spielen (z. B. Gewaltverherrlichung) verweigert die USK die Kennzeichnung.
Damit ist der Weg frei für eine
Indizierung
des Titels.