Stadt Dortmund darf nach Abschleppen keine Extragebühr für Kostenbescheid verlangen
Wenn in Dortmund ein falsch parkendes Auto abgeschleppt wird, darf die Stadt dafür vom Halter die Zahlung der Kosten verlangen - aber keine Extragebühr für die Erstellung des Kostenbescheids. Das widerspricht dem nordrhein-westfälischen Gebührengesetz, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag entschied. Die Klage des Falschparkers hatte damit teilweise Erfolg.