Bundesgerichtshof
Praktiker-Rabattaktion war irreführend
Der Bundesgerichtshof hat die Praktiker-Baumärkte wegen irreführender Werbung verurteilt. Die Kette hatte mit dem Slogan "20 Prozent auf alles, außer Tiernahrung." geworben. Testkäufer stellten jedoch fest, dass Praktiker unmittelbar vor der Rabattaktion den Preis für vier Artikel angehoben hatte.