
Zwischen Adoptivkindern und Pflegkindern besteht ein rechtlicher Unterschied. das Sorgerecht kann entweder ganz bei den Pflegeltern liegen oder noch zu Teilen bei den leiblichen Eltern. Pflegekinder bleiben rechtlich aber immer Kinder ihrer leiblichen Eltern. Bei Pflegekindern kommt der Staat für die Unterbringung auf.
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