Testamentsvollstreckung Keine Chance für Streithähne und Querulanten

  • von Bernhard F. Klinger
Ein Testamentsvollstrecker kann den Willen des Erblassers "1 zu 1" umsetzen
Ein Testamentsvollstrecker kann den Willen des Erblassers "1 zu 1" umsetzen
© Colourbox
"Testamentsvollstreckung" – das klingt nicht gut, ist es aber. Während Erbengemeinschaften oft heillos in Fraktionen zerfallen, erledigen unabhängige, objektive und neutrale Testamentsvollstrecker alle wichtigen Arbeiten – im Interesse aller Beteiligter.

Zehn Gründe für eine Testamentsvollstreckung:

1. Arbeitsentlastung für die Erben

Niemand sollte die Nachlassabwicklung unterschätzen. Von der sofortigen Sicherung des Nachlasses über die Prüfung von Verträgen und Bezahlung von Rechnungen bis hin zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung gibt es sehr viel zu tun.

2. Professionelle Nachlassabwicklung

Manche Erben können den Nachlass nicht abwickeln, etwa weil sie an einem anderen Ort wohnen und beruflich gefordert sind. Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass bei der Nachlassabwicklung alles mit rechten Dingen zugeht.

3. Vermeidung von Erbstreitigkeiten

In Erbengemeinschaften ist Streit programmiert, doch bei einer Testamentsvollstreckung laufen die Fäden bei einer unabhängigen Person zusammen, die zu Objektivität und Neutralität verpflichtet ist und zwischen den Fronten vermitteln kann.

4. Durchsetzung des Erblasserwillens

Testamentsvollstrecker setzen die Anweisungen des Verstorbenen nach dem Wortlaut und Geist seines Testaments um. Sie kümmern sich darum, dass sämtliche Auflagen und Vermächtnisse auch wirklich erfüllt werden.

5. Erhaltung von Vermögen und Unternehmen

Die längerfristige Testamentsvollstreckung kann die voreilige Liquidierung wertvoller Immobilien durch unvernünftige Erben oder die rasche Zerschlagung eines gesunden Familienunternehmens verhindern.

6. Schutz minderjähriger Kinder

Ein Testamentsvollstrecker ist bei Rechtsgeschäften weder auf die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters noch auf die Beteiligung des Vormundschaftsgerichts angewiesen. Er kann den Willen des Erblassers "1 zu 1" umsetzen.

7. Schutz vor dem sozialhilferechtlichen Regress

Wenn ein behinderter Erbe in einem Heim lebt, droht meist der "sozialhilferechtliche Regress". Per Testamentsvollstreckung lässt sich die rasche Aufzehrung des Vermögens verhindern. Aus dem Vermögen sind dann Therapien, Urlaub und Hobbies finanzierbar.

8. Schutz des Erben vor seinen eigenen Gläubigern

Ein Nachlass, der einer Testamentsvollstreckung untersteht, ist bereits von Gesetzes wegen dem Gläubigerzugriff entzogen. Daher drängt es sich geradezu auf, zugunsten eines überschuldeten Erben Testamentsvollstreckung anzuordnen.

9. Steuererklärung und Steuerersparnis

Ein Testamentsvollstrecker kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Minimierung von Erbschaftsteuer-Lasten sorgen. Erblasser und Erben können sich darauf verlassen, dass die Erbschaftsteuererklärung keine Probleme verursacht.

10. Realisierung gemeinnütziger Ziele

Ein Testamentsvollstrecker kann die Aufgabe übernehmen, eine Stiftung zu gründen. Er kann die Satzung schreiben und dafür sorgen, dass die beabsichtigten Ziele – zum Beispiel im Umweltschutz exakt nach Vorgaben des Verstorbenen umgesetzt werden.

Ausführliche Informationen zur Testamentsvollstreckung finden sie auch unter www.ndtv.info/testamentsvollstreckung.html

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