uni-a-z BAföG

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Ziel ist es, auch den Studenten ein Studium zu ermöglichen, die auf keine anderweitige finanzielle Unterstützung zurückgreifen können. Während Anfang der achtziger Jahre noch jeder zweite BAföG erhielt, bekommt heute nur noch jeder fünfte Student Unterstützung vom Staat. Obwohl die Leistungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken sind und Verbesserungen immer wieder angemahnt werden, hat es bislang keine umfassende Reform gegeben. Der Vorschlag von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD), jedem Studenten eine Grundförderung in Höhe von 400 Mark zu zahlen, scheiterte Anfang des Jahres an dem Veto von Bundeskanzler Gerhard Schröder. Zurzeit wird das BAföG während der Regelstudienzeit zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gezahlt. Ob ein Student Anspruch auf BAföG hat, richtet sich nach dem eigenen Einkommen sowie dem der Eltern beziehungsweise dem des Ehepartners. Der BAföG-Höchstsatz liegt derzeit für Studenten in den alten Bundesländern bei 1030 Mark, in den neuen Bundesländern bei 1020 Mark. Fragen rund um das BAföG beantworten die Asten und die Studentenwerke der Hochschulen, die persönliche Beratungen anbieten. Informationen findet man auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.bafoeg.bmbf.de

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