Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte den 73-Jährigen am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung. Sein wegen Beihilfe angeklagter Mitarbeiter bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Die Kammer blieb mit ihrem Spruch unter der Forderung der Anklage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vier Jahre und zwei Monate Haft für Schuhbeck und für seinen Mitarbeiter eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Der Prozess habe bewiesen, dass Schuhbeck Steuern in Millionenhöhe hinterzogen habe, sagte Staatsanwältin Susanne Gehrke-Haibl vor dem Landgericht München I. Schuhbeck habe sich in 21 Fällen der schweren Steuerhinterziehung schuldig gemacht, sagte sie in ihrem Plädoyer. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2015 im "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll.
Gehrke-Haibl warf Schuhbeck vor, "sehr hohe kriminelle Energie" gezeigt zu haben. So habe er sich eigens ein Computerprogramm programmieren lassen, um die Kassen in einem seiner zwei Münchner Restaurants manipulieren zu können und habe auch hohe Geldbeträge aus den Kassen seines zweiten Restaurants entnommen. Strafmildernd für Schuhbeck spreche, dass er nach anfänglichem Zögern ein Geständnis abgelegt hat.
"Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe", sagte Schuhbeck in seinem letzten Wort vor Gericht. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Zuvor hatten sich auch Mitarbeiter Schuhbecks in einem Brief an das Gericht gewandt, das diesen auch verlesen hatte.
Schuhbeck räumte Steuerhinterziehung ein
Auch die Verteidiger Schuhbecks räumten den Vorwurf der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ein. Sie forderten allerdings eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren für den 73-Jährigen. Schuhbecks Verteidiger Sascha König sagte, die Strafzumessung müsse individuell erfolgen, eine Million sei nicht gleich als eine Million zu sehen. In seinem Fall habe Schuhbeck seinen vier Kindern ersparen wollen, so aufzuwachsen wie er. "Das ist eine andere Motivation als Gier."
Schuhbeck wollte eigentlich noch am letzten Verhandlungstag seine Steuerschulden bei den Behörden tilgen, was das Gericht strafmildernd werten müsste. Es sei aber trotz eines seit Monaten bestehenden intensiven Kontakts zu einem Investor und verschiedenen Zahlungszusagen nicht gelungen, die Zahlung auch tatsächlich zu erhalten. Drei Minuten vor Beginn der Plädoyers habe es die letzte Absage gegeben.
"Ich habe einiges falsch gemacht", hatte der 73-Jährige während des Steuerhinterziehungsprozesses gesagt und sein Geständnis damit eingeleitet. "Ich habe mir, meinen Freunden und Bekannten und auch meinen Verteidigern bis zuletzt etwas vorgemacht, weil ich nicht wahrhaben wollte, dass ich unternehmerisch gescheitert bin."
Nach Schuhbecks zweiteiligem Geständnis stellte sich praktisch nicht mehr die Frage, ob er wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, sondern wie hoch seine Strafe ausfällt. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung.
"Ich möchte das Gericht jedoch auch bitten, mir zu glauben, dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den 'Südtiroler Stuben' nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird", sagte Schuhbeck in seinem Geständnis. Von mehr als 1000 verschwundenen Rechnungsnummern gehen die Behörden aus. Allerdings hatte Schuhbeck auch von technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnungen berichtet.
Er bitte das Gericht, "eindringlich, die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen", sagte Schuhbeck. Aber: "Leider ist es mir nicht mehr möglich, hierfür weitere Unterlagen vorzulegen."
Alfons Schuhbeck: "Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes"
Unabhängig von dem Urteil hat der Prozess bereits berufliche Konsequenzen für den TV-Koch gehabt, der schon im vergangenen Jahr Insolvenz für seine Betriebe angemeldet hatte: Der Bayerische Rundfunk (BR) hat Schuhbecks Kochsendungen wegen des Verhandlungsverlaufs vorerst aus dem TV-Programm genommen, wie der Sender einen Tag nach Schuhbecks erstem Geständnis mitgeteilt hatte. Aktuell seien zudem keine weiteren Produktionen geplant.
Am zweiten Prozesstag hatte Schuhbeck gesagt: "Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun". Er fügte hinzu: "Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes."