Eltern haben keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre Söhne oder Töchter im Gefängnis sitzen. Laut einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg gilt dies sowohl für die Zeit der Untersuchungs- als auch der Strafhaft.
Geklagt hatte die Mutter eines Jurastudenten, der als Drogenkurier zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden war. Die Klägerin machte laut Gericht geltend, dass ihr Sohn studierwillig gewesen und nur aus "objektiven Gründen" an der Fortsetzung seines Studiums gehindert gewesen sei.
Dem folgten die Finanzrichter nicht. Sie wiesen darauf hin, dass der zur Zeit der Tat 20-Jährige vorsätzlich eine schwerwiegende Straftat begangen und damit die Ursache für die "Unmöglichkeit der Ausbildung" selbst gesetzt habe. Kindergeld wird für ein volljähriges, aber noch nicht 25 Jahre altes Kind unter anderem dann noch gezahlt, wenn es die Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Nachwuchs keinen Ausbildungsplatz findet oder eine Ausbildung wegen Erkrankung oder Mutterschaft unterbrechen muss.