Kinderkrankengeld AOK Plus: 76 Millionen für Eltern mit kranken Kindern

Elternpaare können auch 2026 je gesetzlich versichertem Kind für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. (Symbolbild) Foto:
Elternpaare können auch 2026 je gesetzlich versichertem Kind für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. (Symbolbild) Foto
© Annette Riedl/dpa
Eltern können sich auch im kommenden Jahr auf den erweiterten Anspruch beim Kinderkrankengeld verlassen, betont eine Krankenkasse. Worauf Familien und Selbstständige Anspruch haben.

AOK-Versicherte in Thüringen und Sachsen sind in diesem Jahr bei Lohnausfall wegen der Betreuung kranker Kinder mit mehr als 76 Millionen Euro unterstützt worden. Das Kinderkrankengeld entlaste Familien in schwierigen Zeiten, sagte Stefan Knupfer, Vorstand der AOK Plus. Der seit 2024 geltende erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld bleibe auch im kommenden Jahr erhalten.

Demnach können Elternpaare 2026 je gesetzlich versichertem Kind für 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende für 30 Tage. Der Anspruch besteht in der Regel bis zum zwölften Geburtstag des Kindes. "Eltern sollten ihre kranken Kinder betreuen können, ohne finanzielle Sorgen zu haben", so Knupfer.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten 90 Prozent des entgangenen Nettoeinkommens - bei vorherigen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld sogar 100 Prozent. Für Selbstständige beläuft sich die Erstattung den Angaben nach auf 70 Prozent ihres Einkommens. Vom Kinderkrankengeld werden noch die Beiträge für die Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung abgezogen. 

Die AOK Plus ist mit rund 3,5 Millionen gesetzlich Versicherten die größte Krankenkasse in Sachsen und Thüringen. Den Angaben zufolge sind das mehr als die Hälfte (57 Prozent) der gesetzlich Krankenversicherten in beiden Ländern.

dpa