Das Kindergeld steigt ab Januar 2026 leicht – und zwar auf 259 Euro pro Kind und Monat (2025: 255). Auch der Kinderfreibetrag soll steigen: 2026 auf 6828 Euro im Jahr, wenn die Eltern verheiratet sind. Für Einzelpersonen beträgt der Freibetrag exakt die Hälfte: 3414 Euro.
Steuerlich kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) hinzu, der bei Einzelpersonen 1464 Euro, in der Zusammenveranlagung 2928 Euro.
Freibetrag oder Kindergeld
Anders als das Kindergeld kann man den Kinderfreibetrag nur nutzen, wenn man eine Steuererklärung abgibt. Zusammen mit dem weiteren Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf kommt man als Paar auf 9756 Euro jährlich (Wert für 2026), die mit dem Einkommen verrechnet werden.
Das Geld landet also nicht als direkter Zuschuss auf dem Konto, sondern wird bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt. Eltern müssen dann entsprechend weniger Steuern zahlen.
Das Kindergeld im Überblick:
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Das Finanzamt bietet in diesem Zusammenhang einen bürgerfreundlichen Service. Soll heißen: Wenn Sie eine Steuererklärung abgegeben haben, wird berechnet, was für Sie finanziell günstiger ist – Kindergeld oder Kinderfreibetrag – und diese Option können Sie dann nutzen.