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Frauenleiche im Krötentunnel: Lebenslang oder Freispruch?

In dem Mordprozess wird das Urteil erwartet. (Archivbild) Foto: ---/dpa
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Im Mai 2025 entdecken Waldarbeiter eine Frauenleiche in einem Krötentunnel. Unter Verdacht: ein Bekannter des Opfers. Er sei unschuldig, sagt der Mann vor Gericht. Nun muss die Kammer entscheiden.

Etwas mehr als ein Jahr nach dem Fund einer Frauenleiche in einem Krötentunnel in Sindelfingen steht der Mordprozess gegen einen früheren Bekannten der Frau vor dem Abschluss. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der Mann die 38-Jährige in einem Waldgebiet umgebracht und danach ihre Leiche versteckt. Allerdings ist die Forderung der Anklagevertretung nach einer lebenslangen Haft für den 46-Jährigen weit entfernt von der Forderung der Verteidigung, die auf Freispruch plädiert.

In dem Indizienprozess wirft die Staatsanwältin dem Mann mit ukrainischer Staatsbürgerschaft vor, er habe seiner Bekannte Ende Februar 2025 im Sindelfinger Wald aufgelauert. Auf ihrem Heimweg habe er sie vom E-Scooter gerissen und durch Gewalt gegen den Hals umgebracht. Seit Herbst 2024 habe zwischen beiden eine Bekanntschaft bestanden - wie eng diese war, ist bislang nicht öffentlich geworden. Doch zuletzt habe es immer wieder Streit gegeben.

Waldarbeiter entdecken Leiche nach Monaten

Monatelang blieb der Tod der Frau verborgen, dann entdeckten Waldarbeiter im Mai ihre Leiche in einem Krötentunnel unter der Straße an einem Rückhaltebecken. Vier Wochen darauf wurde der Tatverdächtige aus dem Kreis Konstanz gefasst.

Entscheidend für eine Verurteilung des Mannes könnten die Geodaten seines Handys sein. Sie sollen zeigen, dass er am Tattag und mehrere Tage zuvor am Tatort gewesen sein soll. Zudem hat er laut Staatsanwaltschaft kein Alibi für die Zeit des Verbrechens, bei der Arbeit habe er sich krankgemeldet. 

Der Verteidiger des Mannes betonte zuletzt hingegen, es gebe keine Spuren wie Fingerabdrücke oder DNA am Tatort. Der Angeklagte hatte den ganzen Prozess über geschwiegen und in seinem letzten Wort erklärt, er sei unschuldig.

dpa