Vor der Neufassung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes zur wirksameren Abwehr von Drohnen hat die Rechtsexpertin Verena Jackson zur Vorsicht gemahnt. Juristisch gelte immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sagte die Wissenschaftlerin der Universität der Bundeswehr in München der Deutschen Presse-Agentur.
Einzelfallprüfung
"In der Praxis müsste weiterhin jeder Abschuss (einer Drohne) auf einer strengen Einzelfall- und Gefahrenabwägung beruhen", sagte die Expertin vom Center for Intelligence and Security Studies (CISS) der Universität. "Eine gesetzliche Regelung, die ausdrücklich die Inkaufnahme von Kollateralschäden vorsieht, ohne diese Abwägung zu fordern, wäre verfassungsrechtlich heikel".
Oft sei es schwierig, nur durch Sichtung am Himmel militärische Systeme von zivilen zu unterscheiden. Zwar verfügten militärische Drohnen meist über größere Spannweiten, höhere Reichweiten, verschlüsselte Kommunikationssysteme, hochwertige Sensorik oder Waffensysteme."Solche Merkmale sind jedoch oft nur durch Fachleute oder mit Aufklärungssystemen zu erkennen und nicht durch bloße Sichtbeobachtung", sagte Jackson. "Entscheidend, ob eine Drohne eine Bedrohung darstellt, ist am Ende aber weniger die Technik als der Einsatzzweck und der Auftrag, unter dem die Drohne betrieben wird."
Risiko Kollateralschäden
Die bayerische Staatsregierung bereitet auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes vor. Auch der Abschuss von Drohnen durch bayerische Polizeibeamte soll dadurch erleichtert werden. Das Risiko von Kollateralschäden durch herabstürzende Trümmer einer abgeschossenen Drohne soll als ultima ratio bewusst eingegangen werden, fordern Politiker. Das bayerische Kabinett wollte noch am Dienstag über das Gesetz beraten. Die Entscheidung muss aber letztlich der Landtag treffen.