Erbstreit als mögliches Motiv Urteil im Prozess um Armbrust-Mord erwartet

Im Prozess um den Armbrust-Mord in Bad Zwesten hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. (Archivbild) Fo
Im Prozess um den Armbrust-Mord in Bad Zwesten hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. (Archivbild) Foto
© Swen Pförtner/dpa
Im Prozess um den tödlichen Armbrust-Schuss in Bad Zwesten steht das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft.

Im Prozess um einen Mord mit einer Armbrust im nordhessischen Bad Zwesten werden heute (9.00 Uhr) das Plädoyer der Verteidigung und voraussichtlich ein Urteil erwartet. Angeklagt ist ein 59 Jahre alter Mann aus Bayern. Er soll am Nachmittag des 4. Dezember 2024 eine 50 Jahre alte Frau an ihrem Arbeitsplatz in einer Klinik in Bad Zwesten (Schwalm-Eder-Kreis) mit einer Armbrust erschossen haben. 

Als Tatmotiv vermutet die Staatsanwaltschaft Erbstreitigkeiten zwischen dem Angeklagten und dem Bruder des Opfers. Dieser wiederum war mit der Mutter des Beschuldigten in einer Beziehung gewesen. Eine forensische Gutachterin attestierte dem Angeklagten, der zuletzt im bayerischen Landkreis Passau gelebt hatte, in dem Verfahren volle Schuldfähigkeit. Der 59-Jährige selbst äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen. 

Staatsanwaltschaft und Nebenklägervertretung forderten in ihren Schlussvorträgen wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

dpa