Prozess um Corona-Tests Mann kassiert 221.000 Euro für fiktive Covid-19-Tests

Für fingierte Corona-Tests soll ein Mann in Schwaben mehr als 200.000 Euro bekommen haben. (Symbolbild) Foto: Kira Hofmann/dpa-Z
Für fingierte Corona-Tests soll ein Mann in Schwaben mehr als 200.000 Euro bekommen haben. (Symbolbild) Foto
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Ein 33-Jähriger steht vor Gericht, weil er Geld für Tausende Corona-Tests kassiert haben soll, die es nie gab. Wie im Gerichtssaal nun über seine Verantwortung und mögliche Strafen diskutiert wird.

Während der Corona-Pandemie soll ein Testcenter-Betreiber in Schwaben rund 221.000 Euro unrechtmäßig für Covid-19-Tests kassiert haben. Zu Beginn des Verfahrens legte der heute 33-Jährige ein umfassendes Geständnis ab. "Ich habe mehr abgerechnet als ich getestet habe", sagte er. Der Angeklagte begründete die Taten mit seiner Drogen- und Spielsucht.

Der Mann hatte im Jahr 2022 seine Teststation auf dem Parkplatz eines Möbelhauses angemeldet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, damals rund ein halbes Jahr lang den Betrieb eingestellt zu haben, dennoch aber Tausende Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgerechnet haben.

Nach der Auszahlung der Vergütungen forderte die Regierung von Schwaben zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit Nachweise über die Tests an. Deswegen soll der Angeklagte bei der Polizei Anzeige erstattet und fälschlich behauptet haben, dass sämtliche Unterlagen sowie der Computer der Teststelle gestohlen worden seien.

Der 33-Jährige ist daher wegen Computerbetrugs sowie Vortäuschens einer Straftat angeklagt. Vor Gericht beteuerte er, dass es tatsächlich einen Einbruch in den Container mit der Teststation gegeben habe und dabei Akten entwendet worden seien.

Letztlich wird das in dem Prozess allerdings keine große Rolle mehr spielen. Der Ankläger von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen hat die vorläufige Einstellung des Verfahrens in diesen Punkt beantragt, nachdem der Mann den Abrechnungsbetrug eingeräumt hat. Dadurch soll das Verfahren auf den Hauptvorwurf konzentriert werden.

Angeklagter hofft auf eine Bewährungsstrafe

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In dem Prozess soll auch noch ein Gutachter dazu aussagen, ob der Angeklagte wegen seiner Spielsucht bei den Taten eventuell vermindert schuldfähig war. Letztlich könnte er deswegen auch im Rahmen einer Verurteilung in eine Entzugsklinik eingewiesen werden.

Der Verteidiger möchte erreichen, dass sein Mandant zu maximal zwei Jahren Haft verurteilt wird. Denn solch eine Strafe kann gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Richter und der Oberstaatsanwalt machten allerdings klar, dass angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe eine längere Strafe, die der Mann dann im Gefängnis absitzen müsste, gut möglich sei.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft geht die Abrechnungsstelle von einem wesentlich höheren Schaden aus als in der Anklageschrift aufgelistet. Die KV habe einen Rückforderungsbescheid über rund 400.000 Euro erlassen, sagte der Staatsanwalt. Mitte Dezember wird der Prozess fortgesetzt, eventuell wird dann auch bereits ein Urteil verkündet.

dpa

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