Die Protestaktion von Tierrechtsaktivisten auf dem Hof von Bayerns Bauernpräsidenten Günther Felßner hat ein juristisches Nachspiel. Am 10. Juni beginnt in Nürnberg ein Prozess gegen sieben Beschuldigte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs.
Die Gruppe „Animal Rebellion“ hatte nach eigenen Angaben mit der Aktion gegen die mögliche Ernennung des CSU-Politikers zum Bundesagrarminister demonstriert. Dieser zog in der Folge seine Kandidatur zurück. Später wurde bekannt, dass das Veterinäramt bei einer Kontrolle auf Felßners Hof Mängel bei der Tierhaltung festgestellt hatte, etwa bei Einstreu und Entmistung. Nach Angaben von Felßner wurden die Mängel umgehend behoben.
Aus Platzgründen in Nürnberg
Die Angeklagten sollen am 24. März 2025 unberechtigt Felßners Anwesen in Lauf a.d. Pegnitz betreten, dort Pyrotechnik gezündet und mit Bannern und Plakaten gegen vermeintlich tierschutzrelevante Missstände protestiert haben, sagte eine Justizsprecherin. Die Hauptverhandlung führe das zuständige Amtsgericht in Hersbruck. Es finde aber aus Platzgründen im Nürnberger Justizgebäude statt.
Das Gericht hat zunächst zwei Verhandlungstermine angesetzt: am 10. und 17. Juni.