Gewalttat
Brutale Attacke auf jüdischen Studenten – Urteil erwartet

Der jüdische Student Lahav Shapira (r.) und sein Anwalt Sebastian Scharmer stehen im Gerichtssaal. (Archivbild) Foto: Elisa Schu
Der jüdische Student Lahav Shapira (r.) und sein Anwalt Sebastian Scharmer stehen im Gerichtssaal. (Archivbild) Foto
© Elisa Schu/dpa
Ein jüdischer Student wird in Berlin brutal zusammengeschlagen. In erster Instanz gehen die Richter von einem antisemitischen Motiv aus. Dagegen wehr sich der Täter. Wie entscheidet das Landgericht?

Mehr als zwei Jahre nach einem brutalen Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin wird heute im Berufungsprozess das Urteil erwartet. Der Angeklagte wehrt sich gegen eine Haftstrafe von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung, die das Amtsgericht Tiergarten im April 2025 verhängt hatte. 

Der 25-Jährige - ein früherer Kommilitone Shapiras - räumt die Gewalttat zwar ein. Er bestreitet jedoch eine antisemitische Motivation. Die Richter der ersten Instanz sprachen jedoch von einem "antisemitischen Gewaltexzess".

Die Staatsanwaltschaft geht weiterhin von einer antisemitischen Tat aus. Wegen der langen Zeit, die seit der Tat vergangen ist, plädierte sie in zweiter Instanz aber auf eine etwas geringere Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe. 

Der frühere Lehramtsstudent der Freien Universität (FU) und Shapira waren sich am 2. Februar 2024 – vier Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 – zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte begegnet. Als der heute 33-Jährige das Lokal verließ, folgte ihm der Jüngere. Laut Urteil des Amtsgerichts schlug er Shapira mit der Faust nieder. Als dieser blutend am Boden lag, sei ein wuchtiger Tritt gegen den Kopf gefolgt. Shapira erlitt Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung. 

Erfolglos gegen Hochschule geklagt

Shapira hatte zuletzt erfolglos versucht, die Freie Universität Berlin (FU) zu einem besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu verpflichten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies seine Klage gegen die Uni als unzulässig ab. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließen die Richter eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zu, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

dpa

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