Wölfe sind auf Grundstücken bei Spremberg in der Lausitz auf Futtersuche – das Landesumweltamt greift nun gezielt ein, damit die Tiere ihre Scheu vor Menschen nicht verlieren. Die Wolfs-Experten der Behörden reagieren mit sogenannten Vergrämungen. Dabei wird versucht, die Tiere zu vertreiben und abzuschrecken, damit sie ihr Verhalten ändern. Laut Stadt setzten sie dafür bereits Leucht- und Knallmunition ein.
Warum schalten sich die Behörden ein?
Es gebe Hinweise darauf, dass Wölfe im Bereich Weskow bei Spremberg "futterkonditioniert" sind, wie der Sprecher des Landesamtes für Umwelt (LfU) mitteilte. Dies führe dazu, dass diese Tiere schrittweise ihre Vorsicht verlieren. "Dies wiederum kann dazu führen, dass die Distanz zu Menschen immer geringer wird." Vor Tagen hieß es, ein Wolf sei auf Grundstücke gekommen, um sich Futter zu beschaffen.
Sehr stark besiedelte Gegenden werden von Wölfen laut LfU in der Regel gemieden, weil sie die Anwesenheit von Menschen dort auch nachts bemerken. "Wölfe, die jedoch im städtischen Bereich durch aktive oder passive Futterkonditionierung – in der Regel durch einfach zugängliches Futter – positive Erfahrungen machen, dringen immer unbekümmerter auch in dicht besiedelte Gebiete vor."
Wie groß ist die Gefahr für die Bevölkerung?
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht laut Behörde für Menschen in Spremberg und Weskow keine konkrete Gefahr. Die Wölfe dort zeigten nachweislich Fluchtverhalten gegenüber Menschen. Dies könne sich aber ändern, weshalb das LfU mit den Vergrämungsmaßnahmen das erlernte Verhalten der Wölfe wieder auslöschen wolle.
Deshalb sind Essensreste im Freien tabu. Die Bevölkerung wurde aufgefordert, keine frei zugänglichen Nahrungsquellen zu ermöglichen und organische Abfälle in verschlossenen Restmüllbehältern zu entsorgen.
Welche Optionen gibt es beim Vorgehen gegen auffällige Wölfe?
Laut Wolfsverordnung in Brandenburg gibt es mehrere Stufen des Vorgehens:
Bei zufälligen Begegnungen mit einem Wolf darf jeder handeln: Lärm machen, klatschen, mit stumpfen Gegenständen werfen, ohne das Tier zu verletzen.Zeigt ein Wolf auffälliges Verhalten, kann das Landesamt für Umwelt gezielte Maßnahmen erlauben wie die Vergrämung. Laut Wolfsverordnung ist von gezielten und wiederholten "Strafreizen" die Rede, um einen Wolf von Menschen und Siedlungen fern zuhalten.
Lärm und Licht zur Abschreckung von Wölfen
Zur Vergrämung sind folgende Methoden und Geräte zugelassen: Gummigeschosse, Warn- oder Schreckschüsse, künstliche Lichtquellen, Spiegel oder andere beleuchtende oder blendende Vorrichtungen sowie akustische, elektrische oder elektronische Geräte.
Wenn eine Vergrämung nicht wirkt oder nicht möglich ist, kann ein Wolf getötet werden, wenn er problematisches oder aggressives Verhalten gegen Menschen zeigt. Das Landesamt für Umwelt teilte dazu weiter mit: "Wenn sich die Vergrämungsmaßnahmen nicht nachhaltig auf das Verhalten der Wölfe auswirken und die Wölfe weiterhin aktiv oder passiv gefüttert werden, kann die Entnahme des betreffenden Wolfes bzw. der betreffenden Wölfe die letzte, zwingende Konsequenz sein."Bei "Gefahr im Verzuge" darf die Polizei jederzeit handeln. Dann hat Ordnungsrecht Vorrang vor dem Artenschutz.