Trotz einer Abschussgenehmigung für einen Wolf, der für die Risse vieler Nutztiere verantwortlich sein soll, darf das Tier laut Verwaltungsgericht Hannover vorläufig nicht abgeschossen werden. Per Zwischenbeschluss auf den Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe gegen die Abschussgenehmigung werde "vorläufig die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt", teilte das Gericht am Freitag zum Beschluss vom Donnerstag mit. Eine vorläufige Regelung sei erforderlich, um zu verhindern, dass "vollendete Tatsachen geschaffen werden". Eine Entscheidung solle noch vor Ablauf der bis zum 31. Januar befristeten Ausnahmegenehmigung ergehen.