Mehr als eineinhalb Jahre nach der Zulassung von Cannabis-Anbauvereinigungen gibt es in Schleswig-Holstein elf solcher Clubs. Laut dem Landwirtschaftsministerium in Kiel bauen davon derzeit acht aktiv Cannabis an - fünf haben bereits Cannabis an ihre Mitglieder verteilt.
Dabei wurden den Angaben nach bisher rund 25,3 Kilogramm Marihuana an Mitglieder einer Vereinigung abgegeben, davon rund 800 Gramm in Form von Haschisch. Eine genaue Anzahl der bisher legal angebauten Cannabispflanzen im Land sei nicht bekannt.
Seit 1. Juli 2024 konnten im Zug der Cannabis-Legalisierung in Deutschland nicht kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen und dafür eine Erlaubnis beantragen. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz können mit Bußgeldern geahndet werden.
Vereinigungen unterschätzten den Verwaltungsaufwand
Die Umsetzung des Gesetzes erfordere allerdings erheblichen bürokratischen und personellen Aufwand, erklärte das Ministerium. Betroffen seien sowohl die Genehmigungsverfahren der Anbauvereinigungen als auch deren laufende Kontrolle. Besonders anspruchsvoll zeigten sich in der Praxis die Dokumentationspflichten.
Viele Vereinigungen unterschätzten den Verwaltungsaufwand, was die Behörden zu zusätzlichen Prüfungen und Nachbesserungen zwinge. Zudem stelle das Landwirtschaftsministerium hohe Anforderungen an den Schutz von Kindern und Jugendlichen, an Gesundheits- und Verbraucherschutz sowie an die Sicherstellung der nicht gewerblichen Ausrichtung.
Weitere Gesetzesanpassungen nötig
Das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium lehnt das Cannabis-Gesetz den eigenen Angaben nach "grundsätzlich ab". Statt Gesundheits- und Jugendschutz zu stärken, verursache das Gesetz neue Vollzugsprobleme und belaste Länder, Kommunen, Polizei und Justiz zusätzlich. Deshalb seien Anpassungen und Klarstellungen nötig.
Die Bundesländer hätten sich in einer Arbeitsgemeinschaft auf konkrete Ergänzungs- und Änderungsvorschläge geeinigt. Ziel sei es, den Vollzug rechtssicherer, praktikabler und weniger bürokratisch zu machen. Ein entsprechendes Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium werde vorbereitet, damit der Bund die nötigen Änderungen vornehme, hieß es.