Bauen im Norden
Bauordnung für Um- und Ausbau wird vereinfacht

Die Bauordnung in Schleswig-Holstein wird vereinfacht. Foto: Markus Scholz/dpa
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Gründerzeithäuser, Holztreppen, Dachausbau: Die Landesregierung will Umbauten erleichtern und teure Nachrüstpflichten vermeiden. Was das für Bauherren bedeutet.

Wer in Schleswig-Holstein ein Haus um- oder ausbauen möchte, soll künftig weniger Regeln beachten müssen. Das Kabinett hat eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung auf den Weg gebracht. „Der Um- und Ausbau im Bestand ist oft schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender als ein Neubau“, teilte die für Bau zuständige Innenministerin Magdalena Finke (CDU) mit. „Wir sehen große Ausbaureserven im Bestand, die noch nicht genutzt sind.“

Wichtigster Punkt der Neuregelung ist, dass bei baulichen Änderungen der baurechtliche Bestandschutz erhalten bleibt und keine teuren Nachrüstpflichten entstehen. So können etwa in Gründerzeitgebäuden Holztreppen erhalten bleiben, die so im Neubau nicht mehr zulässig sind. Auch beim Schallschutz müsse das veränderte Gebäude nicht mehr leisten als das alte. Beim Ausbau von Dachgeschossen oder Aufstockungen werden keine neuen Abstandsflächen ausgelöst, sofern keine neuen Bauteile wie Balkone an die bisherigen Außenwände angebracht werden.

dpa