Brandanschlag vereitelt Anklage fordert Bewährungsstrafe für "militante Aktion"

Das Urteil soll am 13. Oktober verkündet werden. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa
Das Urteil soll am 13. Oktober verkündet werden. (Archivbild) Foto
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Benzin in Flaschen und ein mutmaßliches Bekennerschreiben: Im Prozess um einen geplanten Brandanschlag als Zeichen gegen die Verfolgung ehemaliger RAF-Terroristen sind die Plädoyers gesprochen worden.

Zwei Hamburger sollen aus Solidarität mit ehemaligen RAF-Terroristen einen Brandanschlag geplant haben - nun wurden die Plädoyers am Landgericht Verden gesprochen. Die Staatsanwaltschaft fordert für die Angeklagten zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafen von je einem Jahr und vier Monaten, wie ein Gerichtssprecher sagte. Zudem verlangte sie die Zahlung von je 1.000 Euro. Die Verteidigung plädierte auf eine nicht bezifferte Geldstrafe. Zunächst hatte der NDR berichtet. Das Urteil soll am 13. Oktober gesprochen werden.

Die Angeklagten im Alter von 36 und 38 Jahren hatten gestanden, dass sie ein "starkes und auch militantes Zeichen" gegen die Verfolgung ehemaliger RAF-Terroristen setzen wollten. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie sich 2018 mit einem Komplizen zur Tat verabredet haben. Die Männer sollen maskiert und mit mehreren Flaschen Benzin nachts in Verden unterwegs gewesen sein. Laut Anklage wollten sie das ehemalige "Meyer-Gebäude" anzünden. Zuvor war bekanntgeworden, dass die Staatsanwaltschaft in das leerstehende Haus ziehen soll. 

Ermittler fanden Bekennerschreiben

Eine Polizeistreife kontrollierte zufällig das Trio - und soll damit die Brandstiftung verhindert haben. Bei Durchsuchungen von Wohnungen und einem Auto stießen Ermittler auf ein mutmaßliches Bekennerschreiben. Laut Staatsanwaltschaft wurde damit Solidarität mit ehemaligen RAF-Terroristen ausgedrückt. 

Die Angeklagten betonten, dass sie nicht vorgehabt hätten, ein Haus anzuzünden. Nach eigenen Angaben hatten sie vor, Autoreifen auf der Straße anzuzünden. Die "militante Aktion" sei zwar an die Staatsanwaltschaft adressiert gewesen, die Ermittlungsbehörde selbst sei aber nicht Ziel gewesen. Die Staatsanwaltschaft bezog die Räume erst 2023. Sie ermittelt seit vielen Jahren gegen die ehemaligen RAF-Terroristen Daniela Klette, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Dabei geht es um 13 Raubüberfälle, die das Trio nach der Auflösung der RAF begangen haben soll.

dpa