Ein Versuch der Stadt Kiel, Bürokratieabbau für die Bürgerinnen und Bürger plastisch darzustellen, ist gründlich schiefgegangen. So wies die schleswig-holsteinische Landeshauptstadt in einem inzwischen wieder gelöschten launigen Instagram-Video auf Möglichkeiten hin, was die Bevölkerung inzwischen nicht alles online mit der Verwaltung klären könne - suchte sich dafür aber ausgerechnet Kirchenaustritte als Beispiel aus. Die Empörung vor allem der Kirchen ließ nicht lange auf sich warten.
Kirchen finden das Video befremdlich
"Es ist sehr befremdlich, dass eine Verwaltung öffentlich den Kirchenaustritt bewirbt", sagte die Leiterin des katholischen Büros Schleswig-Holstein im Erzbistum Hamburg, Beate Bäumer, den "Kieler Nachrichten". Diese einseitige Parteinahme hätte sie von der Stadt Kiel nicht erwartet.
Auch die Protestanten zeigten sich wenig erfreut. Ein Austritt aus der Kirche sei "kein neutraler Vorgang wie eine Ummeldung oder ein neuer Personalausweis, sondern berührt sehr persönliche Fragen von Glauben, Zugehörigkeit und Lebensgeschichte", sagte der Landeskirchliche Beauftragte der Nordkirche beim Land, Pastor Wilko Teifke, dem Blatt. Da erwarte er mehr Sensibilität.
"Das mache ich", sagt sie und reckt den Daumen nach oben
Auf dem Video ist zu sehen, wie eine junge Frau in einem Standesamt darauf wartet, zu ihrem Termin aufgerufen zu werden. Denn sie möchte aus der Kirche austreten. Stattdessen erfährt sie jedoch bei einem Online-Gespräch mit einer anderen Frau, dass sie das jetzt auch ganz einfach und bis hin zur Beurkundung digital machen könne. Ihre Antwort: "Das mache ich", sagt sie und reckt den Daumen nach oben.
Inzwischen ist das Video bei Instagram wieder verschwunden. Es sei gelöscht worden, "um weitere Irritationen zu vermeiden", sagte eine Sprecherin der Stadt der "Bild"-Zeitung. Es sei nie die Absicht gewesen, Werbung für Kirchenaustritte zu machen. "Ziel des Beitrags war es vielmehr, neue Online-Dienste vorzustellen."
Kirchaustritt ist ein rechtlich komplizierter Vorgang
Anders als etwa das An- und Ummelden des Wohnsitzes oder eines Autos, gelten für Kirchenaustritte spezielle Vorschriften, die möglicherweise online gar nicht erfüllt werden können. So kann der Wille zum Kirchenaustritt laut Gesetz mündlich zur Niederschrift gegenüber dem Standesamt oder schriftlich mittels öffentlicher Beglaubigung gegenüber einem Notar erklärt werden.
Ein Sprecher des schleswig-holsteinischen Innenministeriums sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Ministerium nehme den Fall zum Anlass, um sich das Verfahren der Stadt Kiel näher erläutern zu lassen, um es anschließend bewerten zu können.