Verfassungsschutz Innenbehörde zieht Unterlassungsantrag gegen Celik zurück

Die Innenbehörde geht nicht weiter gegen Äußerungen Celiks zum Verfassungsschutz vor. (Archivbild) Foto: Marcus Brandt/dpa
Die Innenbehörde geht nicht weiter gegen Äußerungen Celiks zum Verfassungsschutz vor. (Archivbild) Foto
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Nach scharfer Kritik am Verfassungsschutz zieht die Hamburger Innenbehörde gegen einen Linken-Politiker vor Gericht. Doch dort will man die kritischen Aussagen wohl nicht untersagen.

Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) geht nicht länger gegen den Linken-Bürgerschaftsabgeordneten Deniz Celik vor. Ein entsprechender Antrag der Innenbehörde beim Landgericht, mit dem Celik eine kritische Aussage zum Verfassungsschutz per einstweiliger Verfügung untersagt werden sollte, habe man zurückgezogen, sagte ein Sprecher. 

Zuvor habe das Gericht den Hinweis gegeben, dass die Aussage Celiks als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung zu werten sei, "die nach dem Ergebnis der gerichtlichen Abwägung zulässig sei".

Bei dem Streit ging es um eine Pressemitteilung Celiks, in der im Oktober mitgeteilt hatte, dass der Verfassungsschutz durch "Vertuschung, V-Leute-Skandale und immer wieder auch durch den Schutz rechter Netzwerke aufgefallen" sei.

Celik spricht von Blamage für Verfassungsschutz

Die Linksfraktion sprach von einer Blamage für den Verfassungsschutz. Celik nannte es einen unfassbaren Vorgang, "dass der Verfassungsschutz uns einen Maulkorb verpassen wollte". Dass eine Behörde die Kritik an ihrem Umgang mit rechten Strukturen juristisch verbieten will, mache deutlich: "Nicht die Kritiker*innen sind das Problem, sondern der Verfassungsschutz selbst."

Das Landesamt für Verfassungsschutz hielt indes an seiner Einschätzung fest, dass die Aussage Celiks inhaltlich falsch sei. "Der Kampf gegen den Rechtsextremismus gehört zur DNA des Landesamt für Verfassungsschutz", sagte der Sprecher. Aber: "Die dem entgegenstehende unzutreffende Äußerung von Deniz Celilk wird das LfV Hamburg aus Respekt vor der juristischen Wertung nicht weiter abwehren."

dpa