OVG: Einstufung von AfD in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch rechtens
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag in Bautzen. Das Gericht wies damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück, das im vergangenen Juli einen Eilantrag der AfD gegen diese Einstufung abgelehnt hatte. (3 B 127/24)