Landesamt für Verfassungsschutz

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Eilentscheidung: Baden-württembergische AfD darf Parteitag in Hechingen abhalten

Die baden-württembergische AfD darf ihren Parteitag am 8. und 9. November in Hechingen abhalten. Die Stadt in der Nähe von Tübingen muss ihr die Stadthalle überlassen, wie das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Donnerstag im Eilverfahren entschied. Dagegen kann noch Beschwerde erhoben werden. Die Stadt argumentierte unter anderem mit dem Datum - der 9. November ist der Jahrestag der sogenannten Reichspogromnacht.
Figur von Justitia

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Ausweisung von salafistischem Prediger

Die Ausweisung eines salafistischen Predigers aus Deutschland ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht ließ nach einem am Freitag in Leipzig veröffentlichten Beschluss die Beschwerde des Klägers gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen zur Ausweisung des tunesischen Imams nicht zu. (BVerwG 1 B 1.25)
Rechtsextremisten bei Demonstration

Verfassungsschutz: Zahl der Rechtsextremisten in Sachsen weiter gestiegen

Die Zahl der Rechtsextremisten in Sachsen ist dem Landesverfassungsschutz zufolge erneut angestiegen. Im vergangenen Jahr wurden 6000 Menschen dem rechtsextremen Spektrum zugerechnet, das waren 250 mehr als im Vorjahr, wie aus dem am Dienstag in Dresden vorgestellten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 hervorgeht.
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AfD in Baden-Württemberg scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutzbeobachtung

Die AfD in Baden-Württemberg ist mit einer Klage gegen die Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz gescheitert. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Tenor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist auch die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung zulässig. Das Gericht ließ die Berufung gegen die Entscheidung zu.
OVG: Einstufung von AfD in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch rechtens

OVG: Einstufung von AfD in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch rechtens

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen darf den Landesverband der AfD als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag in Bautzen. Das Gericht wies damit die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück, das im vergangenen Juli einen Eilantrag der AfD gegen diese Einstufung abgelehnt hatte. (3 B 127/24)