Da sitzt am Nachmittag des 6. April 2006 ein Verfassungsschützer in einem Internetcafé in Kassel und chattet als "wildman70" auf www.ilove.de mit einer ihm unbekannten Frau aus Hamburg. Währenddessen oder ganz kurz danach wird vorne im Eingangsbereich der 21-jährige deutsch-türkische Besitzer mit drei Schüssen hinter seinem Tresen ermordet. Alle anderen fünf Kunden haben Schussgeräusche vernommen, nur der Verfassungsschützer hat nichts gehört, nichts bemerkt, den Besitzer weder tot noch lebendig gesehen. Doch damit nicht genug. Trotz öffentlicher Fahndungsaufrufe taucht der Verfassungsschützer nach der Tat einfach unter, bis die Polizei ihn über sein Chatprofil ermittelt und am 21. April, zwei Wochen später, festnimmt. In seinem Elternhaus finden sie ein ganzes Waffenarsenal. Der Mann ist Sportschütze, und hat als Jugendlicher Abschriften von "Mein Kampf" getippt, die Unterschrift des Führers nachgeahmt.
Er wisse selbst, dass es ein paar Zufälle zu viel sind, sagt der Verfassungsschützer Andreas T. Im Münchner Gerichtssaal hat er sich bei den Hinterbliebenen der NSU-Mordserie entschuldigt, als er im Untersuchungsausschuss des Bundestags geladen war, bestand er darauf, dass er "die Tat als solche" nicht mitbekommen hat.
Die Schwangerschaft seiner Frau war für T. einer der Gründe, warum er sich nach dem Fahndungsaufruf nicht gemeldet hatte. Er wollte ihr nicht sagen müssen, warum er chatsüchtig war, regelmäßig bei Halit Yozgat ins Café ging, um zu schauen ob "tanymany" geschrieben hatte. Außerdem sorgte er sich um seinen Ruf als verantwortungsbewusster Verfassungsschützer, denn eine Moschee, eines seiner "Beobachtungsobjekte", befand sich in derselben Straße. Eigentlich war das Internetcafé dienstlich also "tabu".
Hessisches Landesamt für Verassungsschutz im Zwielicht
Am Dienstag traf Andreas T. im Münchner Gerichtssaal auf die Angehörigen des Kasseler Opfers. Der Vater Ismail Yozgat versteht immer noch nicht, wie es sein kann, dass der Verfassungsschützer seinen Sohn nicht gesehen hat, als er das Internetcafé verließ. Und einige Polizisten sind bis heute davon überzeugt, dass er die Schüsse habe hören müssen, die Leiche habe sehen müssen. Dass er lügt, über das, was er im Internetcafé wirklich beobachten konnte.
Recherchen von stern.de belegen: Auch das frühe Wissen des Hessischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) verschleiert T. bis heute, im Untersuchungsausschuss hat er wohl die Unwahrheit darüber gesagt, welche Rolle die Behörde dabei gespielt hat, ihren eigenen Mitarbeiter vor der Strafverfolgung zu schützen.
Im Untersuchungsausschuss im Bundestag haben die Abgeordneten herausgefunden, dass das LfV erheblichen Einfluss auf den Fortgang der Ermittlungen gegen Andreas T. genommen hat. Zum einen hat der damalige hessische Innenminister, Volker Bouffier, verhindert, dass die von Andreas T. geführten V-Leute, mit denen er teilweise noch am Tag des Mordes an Halit Yozgat Kontakt hatte, von der Polizei vernommen werden konnten. Der "Quellenschutz" und das "Wohl des Landes Hessen" wogen für ihn schwerer als die Aufklärung des Morddelikts. Lediglich einen Fragenkatalog der Ermittler ließ das LfV durch die Quellen beantworten. Ausgerechnet T.s V-Mann im Bereich Rechtsextremismus (die anderen fünf V-Männer berichteten ihm aus dem Bereich Islamismus), war aber als "unergiebig" klassifiziert und wurde wenig später, spätestens Anfang 2007, "abgeschaltet."
Austausch über "dienstliche Erklärung"
Zum anderen erkannte die hessische Kripo schon während ihrer Ermittlungen 2006 "feststellbare Unterstützungshandlungen" seitens des LfV für ihren - nach der Festnahme zeitweise suspendierten - V-Mannführer T. Auch die Abgeordneten des Untersuchungsausschuss im Bundestag wunderten sich über die drei Gespräche, die T. mit seinem Dienstherren führte - noch während ein Disziplinarverfahren gegen ihn wegen des Verstoßes gegen des Waffengesetzes lief. Einmal war sogar der LfV-Präsident Irrgang dabei gewesen.
Dabei sei es nie um Verhaltenshinweise gegangen, beteuerte Andreas T. vor dem Bundestagsgremium, sondern lediglich um seine "Anschlussverwendung." Auch das höchst konspirative Treffen mit seiner direkten Chefin aus Wiesbaden an einer Autobahnraststätte, das die Polizei beobachtete, sei "rein privater Natur" gewesen. Seine Chefin habe sich lediglich erkundigen wollen, wie es ihm ginge mit dem Ermittlungsverfahren und dem neugeborenen Baby.
Aktenvermerke, die stern.de vorliegen, belegen allerdings, dass der Geheimschutzbeauftragte und interne Ermittlungsführer des LfV, Herr H., wohl einen grundlegenderen Einfluss auf das Verhalten von Andreas T. nahm. So stand er in ständigem telefonischen Kontakt mit Andreas T. Am 9. Mai, also zwei Wochen nach seiner Festnahme - die Polizisten hatten ihn als Beschuldigten wieder nach Hause entlassen, weil der dringende Tatverdacht nicht mehr gegeben war - kam es zu einem längeren Gespräch zwischen Andreas T. und Herrn H.: Die beiden tauschen sich über die "dienstliche Erklärung" aus, die T. schreiben soll, um sie dem Innenministerium vorzulegen.
Bemerkenswertes Gesprächsprotokoll
Das Protokoll der Unterhaltung ist bemerkenswert: Zunächst gibt ihm der hohe Beamte im LfV einen deutlichen Tipp: Andreas solle "so nah wie möglich an der Wahrheit" bleiben. Herr H. scheint besonders bemüht darum zu sein, dass das LfV aus der ganzen Chose herausgehalten wird: "Herr H. weist darauf hin, dass für die Erklärung wichtig ist, wann Andreas zum ersten Mal mitbekommen hat, sei es an seiner Arbeitsstelle oder privat, dass in der Bundesrepublik Morde geschehen sind", heißt es in der Mitschrift.
Ab wann ihm klar geworden ist, dass er an einem Tatort anwesend war? Ab wann, es ihm bewusst war? Dann stellt sich nämlich die Frage, ob er sich hätte dem Amt gegenüber äußern müssen."
Andreas T. hat die Botschaft verstanden. Er erzählt auch seinem Betreuer vom Landesamt eine Version, die "nah an der Wahrheit ist", aber eben nicht ganz: Nachdem er in der Zeitung über die Ermordung Halit Yozgats gelesen hatte, habe er am Montag, 10. April, auf seine Stempelkarte geschaut und rekonstruiert, dass er wohl einen Tag vor der Tat im Internetcafé gewesen sein muss. Alles andere wäre ihm "absurd" erschienen. Daher habe er sich nicht als Zeuge gemeldet.
Wann sich die Polizei bei ihm gemeldet hätte, will H. wissen. Die seien erst zwei Wochen später auf ihn zugekommen, als sie ihn festnahmen, antwortet T.
Was wollte das LfV wissen - und was nicht?
Doch aus Vermerken über die Befragungen seiner Kolleginnen bei der Außenstelle des LfV in Kassel geht Gegenteiliges hervor: Vier Tage nach der Tat hatte T. tatsächlich aus Wiesbaden die Order bekommen, mit der Staatsschutzabteilung der Kasseler Polizei über den Fall Yozgat zu sprechen. Das LfV war zu diesem Zeitpunkt bereits darüber informiert, dass dies die bundesweite Ceska-Mordserie war. Und ausgerechnet Andreas T. wurde damit beauftragt, mit den Ermittlern einen Informationsaustausch durchzuführen.
Andreas T. verschweigt diesen Kontakt zur Polizei vor seiner Festnahme gegenüber seinem Dienstherren. Im Münchner NSU-Prozess, wo er am Dienstag vom Vorsitzenden Richter Manfred Götzl als Zeuge vernommen wurde, sagte er, er hätte unzählige Gelegenheiten gehabt, sich der Polizei oder dem LfV zu offenbaren, dass er während oder kurz vor der Tat in Yozgats Internetcafé war. Das Treffen mit der Staatsschutzabteilung des nordhessischen Polizeipräsidiums wäre eine Möglichkeit gewesen, zum Beispiel.
Doch Andreas T., der beflissene Beamte, hatte wohl schnell begriffen, was sein Dienstherr wissen wollte und was nicht.
Gegenüber den Angeordneten des NSU-Untersuchungsausschuss betonte er 2012 jedenfalls, dass ihm selbst die Mordserie bis zu seiner Festnahme am 21. April 2006 nicht bekannt war. Das Gespräch mit Herrn H., dem Geheimschutzbeauftragten des LfV Hessen, hatte offensichtlich gefruchtet.